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Stadt Offenbach

Erneute Aktion gegen illegales Glücksspiel und Manipulationen an Geldspielgeräten / Stadtrat Dr. Schwenke ordnet Großkontrolle an

28.01.2016

Offenbach am Main, 28.01.2016 – Im Kampf gegen illegales Glücksspiel und Manipulationen an Geldspielgeräten hat das Offenbacher Ordnungsamt gestern erneut im gesamten Stadtgebiet Gaststätten und Spielhallen kontrolliert. Schwerpunkte der großangelegten Aktion waren Automaten in gastronomischen Betrieben in der Innenstadt, im Kaiserleigebiet, im Lauterborn und in den Stadtteilen Bieber und Bürgel.

Das Ergebnis: Insgesamt kontrollierten Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes und der Stadtpolizei 129 Gaststätten, Cafés und Bars. Das entspricht rund 80 Prozent aller Betriebe, in denen in Offenbach Geldspielgeräte aufgestellt werden. In Augenschein genommen wurden 376 Spielgeräte. Festgestellt wurden bei der Aktion ausgesprochen wenige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen: Nur 19 Spielgeräte entsprachen nicht der Spielverordnung. So waren unter anderem bei sieben Geräten der TÜV abgelaufen, in zwei Gaststätten und zwei Spielhallen wurden mehr als die erlaubte Anzahl an Geldspielgeräten aufgestellt. In zwei weiteren Gaststätten fanden die Ermittler illegale Geldspielgeräte, die keine Bauartzulassung besaßen.

Wie bei den Razzien in der Vergangenheit wurden beanstandete Geldspielgeräte in den Gaststätten versiegelt und dem Spielbetrieb entzogen. Gaststättenbetreiber, bei denen illegale oder ordnungswidrige Geräte vorgefunden wurden, wurden über die weiteren Maßnahmen des Ordnungsamtes aufgeklärt. Sie müssen mit Straf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Bei der Kontrolle wurden darüber hinaus in zwei Gaststätten Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt: In einer Rauchergaststätte hat der Betreiber seinen sechsjährigen Enkel in der Gaststätte geduldet, in der anderen Rauchergaststätte befand sich ein 17-jähriger Gast. Bei einer Shisha-Bar wurde ein erhöhter Kohlenmonoxid-Wert festgestellt (gemessen: 55ppm, erlaubt: 50ppm). Die erhöhten Werte wurden durch intensives Lüften normalisiert. In einer weiteren Gaststätte wurden außerdem geringe Mengen an Cannabis entdeckt. Die Drogen, dessen Besitzer nicht ermittelt werden konnte, wurden der Polizei übergeben.

Die ganztägige Aktion, die bis in die Nachtstunden hinein verlief, war aus Sicht des Offenbacher Ordnungsdezernenten Dr. Felix Schwenke wieder ein voller Erfolg: „Wir haben den Betreibern und Inhabern der Betriebe gestern erneut vor Augen geführt, dass die Stadt Offenbach im Kampf gegen illegales Glücksspiel hart durchgreift. Nicht nur, um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten, sondern auch in der klaren Absicht, die Spielsucht in unserer Gesellschaft einzudämmen.“

Die Aktion erfolgte nach monatelanger akribischer Ermittlungsarbeit des Ordnungsamtes und reiht sich in vorherige Razzien ein, die Ordnungsdezernent Schwenke beauftragt hatte und die deutschlandweit Aufsehen erregt hatten. Allein bei der ersten Großkontrolle im Januar 2014, bei der sich auch Kräfte der Landespolizei, des Stadtdienstleisters ESO und Vertreter der Landesstelle für Suchtfragen e. V. und des Arbeitskreises gegen Spielsucht e. V. beteiligten, waren 51 Geräte in 39 Betriebsstätten aus dem Verkehr gezogen worden. Die Aktion gegen illegales Glücksspiel im Gelspielautomatengewerbe avancierte seinerzeit zur größten in Deutschland.

Bei einer weiteren Kontrolle im November 2014 waren 183 Geldspielgeräte und Wett-Terminals in 70 Betrieben (Wettbüros, Spielhalle und Schank- und Speisewirtschaften) kontrolliert worden. Dabei stießen die Ermittler auf 19 illegale Geldspielgeräte, die anschließend versiegelt wurden, sowie auf ein Geldspielgerät, das in einer Spielhalle zu viel aufgestellt worden war. Auch dieses wurde außer Betrieb genommen und musste durch den Betreiber aus dem Verkehr gezogen werden. Darüber hinaus war bei 16 der insgesamt 67 versiegelten Geldspielgeräten der TÜV abgelaufen. Diese Geräte durften nach erfolgter Prüfung eines Sachverständigen wieder freigegeben werden.

Angesichts der geringen Beanstandungen bei der jüngsten Kontrolle am Mittwoch geht das Ordnungsamt von einem nachhaltigen Erfolg der bisherigen Razzien aus: „Unsere Kontrollen haben die Geldspielszene in Offenbach ordentlich aufgerüttelt“, berichtet Peter Weigand, Leiter des Ordnungsamtes. „Seither haben wir eine deutlich höhere Gesetzestreue im Automaten-Geldspiel feststellen können. Das ist auch ein Erfolg unseres Gewerbeaußendienstes.“ Dies zeigte sich auch bei einer Inkognito-Kontrolle in 50 Wettannahmestellen, Sport- und Spielcafés im Oktober 2015, bei der lediglich in zwei Betrieben verbotene Glücksspielgeräte aufgefunden worden waren.

Dessen ungeachtet finden immer wieder illegale Geldspielgeräte ihren Weg in die Offenbacher Gaststätten, Cafés und Bars, so Weigand. Aus diesem Grund gab Ordnungsdezernent Schwenke den jüngsten Einsatzbefehl, um die harte Linie gegen das illegale Glücksspiel aufrecht zu erhalten: „Aktionen wie diese sind notwendig, um der Szene deutlich zu machen, dass wir es ernst meinen und schwarze Schafe im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten. Dank dieser Maßnahmen haben wir eine große Chance, letztlich fast jeden zu erwischen, der sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.“

Anerkennung findet das Vorgehen der Offenbacher Ordnungsbehörde beim Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. Dessen Geschäftsführer Jürgen Trümper lobt das konsequente Vorgehen der Stadt gegen Rechtsverstöße in den Spielstätten. „Die Konsequenz zeigt sich vor allem in der Kontinuität der Kontrollmaßnahmen. Nur so wird notorischen Rechtsbrechern klar gemacht: In dieser Stadt ist mit illegalen Spielangeboten kein Geld mehr zu verdienen.“

Glücksspiel in Offenbach:

Insgesamt verzeichnet die Stadt Offenbach in gastronomischen Betrieben 166 genehmigte Standorte mit 395 Spielgeräten, die über eine Gewinnspielmöglichkeit verfügen. Betreiber, die Gewinnspielgeräte aufstellen möchten, benötigen vom Ordnungsamt eine sogenannte Geeignetheitsbestätigung. Die genauen gesetzlichen Vorgaben sind in der Spielverordnung festgehalten, die ab dem Jahr 2019 eine Reduzierung von drei auf maximal zwei Geräte pro Aufstellort vorsieht.

Darüber hinaus gibt es derzeit 39 Spielhallen, die ab 2017 unter die Regelungen des neuen Spielhallengesetzes fallen. Dieses soll die verträgliche Ansiedlung von Spielhallen steuern und sieht in ausgewiesenen Gebieten unter anderem eine Begrenzung der Konzessionen sowie einen 300-Meter-Abstand zwischen Vergnügungsstätten vor.

Fotos: Stadt Offenbach

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