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Stadt Offenbach

Mit dem E-Kennzeichen in Offenbach kostenlos parken / Förderung der Elektromobilität durch die Stadt

30.08.2016

Offenbach am Main, 30.08.2016 – Als eine der ersten Kommunen in Hessen befreit Offenbach elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Parkgebühren und fördert auf diese Weise den Einsatz von Elektromobilität.

Bereits seit einem Jahr gibt es das amtliche Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) für reine Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für aufladbare Hybridautos. Vorteil: Nach einem Stadtverordnetenbeschluss dürfen Elektrofahrzeuge in Offenbach auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen, die von der Stadt im öffentlichen Verkehrsraum unterhalten werden, kostenlos parken. Einzige Bedingung ist: Das Fahrzeug besitzt ein E-Kennzeichen und eine ausgelegte Parkscheibe verweist auf den Beginn der Parkzeit. Die Parkgebührenbefreiung hebt nämlich nicht die geregelte Höchstparkzeit auf.

Aktuell sind in Offenbach 90 Fahrzeuge zugelassen, die diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Davon sind 70 reine Elektro- und 20 extern aufladbare Hybridfahrzeuge. Doch noch nicht alle Fahrzeuge haben das seit Juli 2015 mögliche spezielle Kfz-Kennzeichen mit dem E am Ende, das auf den elektrischen Antrieb hinweist und ein Auto für jedermann als Elektrofahrzeug erkennbar macht.

Wer bereits mit einem Elektrofahrzeug unterwegs ist und noch ein herkömmliches Kennzeichen am Auto hat, der ist beim Bürgerbüro in der Herrnstraße 61 an der richtigen Adresse: Einfach die alten Kennzeichen sowie Zulassungsbescheinigung Teil I und II und Pass oder Ausweis zum Termin mitbringen und dem Umtausch steht nichts im Weg.

Auch aufladbare Hybridfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen ein E-Kennzeichen erhalten: Entweder sie stoßen 50 Gramm CO2 oder weniger pro Kilometer aus oder können mindestens 40 Kilometer aus reiner Elektrokraft fahren. Auch extern aufladbare Hybrid-Fahrzeuge, sogenannte Plug-In-Hybride, können unter bestimmten Voraussetzungen ein E-Kennzeichen erhalten. Die entsprechenden Daten können dem COC-Papier entnommen werden (dort in der Regel zu finden unter Punkt 49 Nr. 1 und Nr. 2).

Für den Umtausch der Kennzeichen fallen Gebühren zwischen 27,30 und 42,90 Euro an sowie die Kosten für das Prägen neuer Kennzeichen. Geld, das angesichts der einzusparenden Parkgebühren sicher gut investiert ist. Die Gebührenbefreiung ist nach der Parkgebührenordnung zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet. Genügend Zeit also, um eine Menge Parkgebühren zu sparen.

 

Pressekontakt:

Regina Preis
Leiterin SOH-Unternehmenskommunikation
Telefon: 069 840004-110
E-Mail: infosoh-ofde


Martina Fuchs
Leiterin Bürgerbüro Offenbach
Telefon: 069 8065-4250

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