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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach erhofft sich durch neue Lärmobergrenzen weniger Baubeschränkungen

25.10.2016

Lärm wird zwar nicht verringert, darf aber auch nicht wie bisher geplant wachsen

Offenbach am Main, 25.10.2016 – Keine Lärmminderung, aber eine Erleichterung für die Stadtplanung und positive Auswirkungen auf die Stadtentwicklung erhofft sich die Stadt Offenbach durch die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung angekündigte Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen. Wie Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß der Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung berichtete, werde der Lärm durch dieses Instrument zwar nicht weniger, allerdings dürfe er auch nicht wie bisher erlaubt wachsen. Beabsichtigt sei, ihn etwa auf dem Niveau des Jahres 2014 zu deckeln, als 470.000 Maschinen in Frankfurt starteten oder landeten. Sollte diese Lärmobergrenze tatsächlich „rechtlich hart“ eingezogen werden, könne dies Auswirkungen auf diverse Baubeschränkungszonen in Offenbach haben.

Derzeit basierten die Baubeschränkungszonen auf unterstellten 701.000 jährlichen Flugbewegungen und dem hieraus errechneten Fluglärm. Ursprünglich nahm man an, dass der Verkehr im Jahre 2020 diese Größe erreicht. Jetzt rechnet das Ministerium damit erst 2035. Bis dahin sei aufgrund des technischen Fortschritts aber mit lärmärmeren Maschinen und moderneren Flugverfahren zu rechnen. Gegenüber der ursprünglichen Lärmprognose könnten um 1,8 Dezibel niedrigere Werte festgeschrieben werden. Beabsichtigt ist deshalb, die Fläche der Hochbetroffenen – das sind Gebiete mit einem Tagesdauerschallpegel von mindestens 55 Dezibel – entsprechend zu verkleinern. Diese Fläche deckt sich mit der sogenannten Tagschutzzone 2.

In Folge dessen dürften große Teile des Stadtgebiets aus den bestehenden „Lärmschutzzonen“ herausfallen, freut sich Oberbürgermeister und Baudezernent Horst Schneider: „Hier bietet sich die einmalige Chance, die Ungerechtigkeiten der Baubeschränkungen innerhalb der sogenannten Lärmschutzzonen zu revidieren“, schlussfolgert er. Er verweist darauf, dass mehr als zwei Drittel der Großstadt seit dem Bau der Nordwest-Landebahn unter einem Lärmteppich liegen und in sogenannte „Schutzzonen“ fallen, in denen das Fluglärmschutzgesetz Baubeschränkungen – beispielsweise für Schulen, Kindergärten, Altenheime und andere öffentliche Einrichtungen – vorsehe. Dies beeinträchtige die Stadtplanung. Darüber hinaus sei im regionalen Flächennutzungsplan aufgrund der angenommenen Lärmentwicklung ein Siedlungsbeschränkungsbereich festgelegt, der die Ausweisung von Wohngebieten behindere. Auch dieser müsse nach Einschätzung von Schneider dann angepasst, also verkleinert werden.

„Wird die Lärmobergrenze rechtlich verbindlich und werden die Ziele eingehalten, müsste sich die Lärmschutzzone mit einem 55 Dezibel-Dauerschallpegel am Tag bei der nächsten Überprüfung deutlich nach Westen bewegen und Teile des Stadtgebiets im Osten und im Norden würden von den Baubeschränkungen befreit“, ist auch Weiß überzeugt. Dies könne Nachteile der Stadtentwicklung verringern, das Lärmproblem sei damit freilich nicht gelöst.

Nach Auffassung des Offenbacher Flughafendezernenten Paul-Gerhard Weiß sei die Lärmobergrenze „ein Schritt in die richtige Richtung“, den die Kommunen stets gefordert hätten. Darüber hinaus müssten dichte Siedlungsgebiete von Fluglärm entlastet werden, „und zwar so, dass es für die Betroffenen spürbar wird. Die Entlastung darf nicht nur in den Simulationsprogrammen der Lärmphysiker zu erkennen sein“. Neben dem technischen Fortschritt an den Flugzeugen seien dafür unbedingt auch die schnellere Umsetzung neuer Flugverfahren mit deutlich größeren Überflughöhen und die Festsetzung entlastender Flugrouten erforderlich. Ziel, so Paul-Gerhard Weiß, müsse es sein, dass in Siedlungsbereichen die Grenz- und Schwellenwerte des Fluglärmschutzgesetzes auch ohne passiven Lärmschutz beachtet werden.

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