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Stadt Offenbach

Offenbach startet mit Voruntersuchungen Prozess für städtebauliche Entwicklung des Farbwerk-Geländes

27.10.2017

Offenbach am Main, 27. Oktober 2017 – Die Stadt Offenbach möchte das Gebiet des ehemaligen chemischen Farbwerkes zwischen Offenbach und Bürgel revitalisieren und entwickeln. Dazu wurde bereits in diesem Jahr  ein Entwicklungskonzept analog zu den Vorgaben aus dem Masterplan beschlossen. Nach vielen positiven Verhandlungen mit dem Eigentümer konnte zuletzt aber noch keine Einigung über die Entwicklung des Geländes erzielt werden. Daher hat der Magistrat beschlossen, mit Instrumenten des Baugesetzbuches Einfluss auf die Entwicklung des Gebietes zu nehmen. Dazu hat der Magistrat dem Stadtparlament jetzt die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für die Ausweisung eines städtebaulichen Entwicklungsbereiches (§ 165 Abs. 3 BauGB) empfohlen und zur Entscheidung vorgelegt. Schon jetzt ist das Gelände zwischen den Offenbacher, Main-, Friedhof- und Mühlheimer Straße sowie Hafenbahn und Laskastraße als Stadtumbaugebiet nach dem Baugesetzbuch (§ 171 b Abs. 1) deklariert.

Während der Untersuchungen wird es auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Auch aus den Erörterungen mit Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen sowie den öffentlichen Auftraggebern werden die Beurteilungsgrundlagen für die Festlegung eines Entwicklungsbereiches entwickelt.

Wird eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach diesen Vorbereitungen durchgeführt, kann die Stadt Offenbach die Wertentwicklung für die Grundstücke einfrieren und Anfangs- und Neuordnungswerte festlegen. Die Werterhöhungen kann die Stadt zur Entwicklung der Fläche einsetzen. Außerdem hat die Stadt ein Vorkaufsrecht.

Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, das Gelände des ehemaligen Farbwerkes zügig zu entwickeln und zu finanzieren. Für die Wertermittlung bildet der Tag, an dem das Stadtparlament die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen hat, den Qualitätsstichtag.

Das Baugesetzbuch verpflichtet darüber hinaus die Eigentümer im Gebiet, Auskünfte zu erteilen. Die Stadt ist ihrerseits verpflichtet, die Betroffenen und öffentliche Aufgabenträger am Prozess zu beteiligen.

Die Voruntersuchungen werden voraussichtlich zwei Jahre dauern. Danach kann das Stadtparlament auf der Basis der Ergebnisse die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung beschließen. Die Differenz zwischen dem Neuordnungswert der Grundstücke und dem Anfangswert wird zur Finanzierung der Maßnahme verwendet. Ergänzend werden Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau eingesetzt, um in dem Umstrukturierungsprozess die städtebauliche Qualität und Baukultur zu fördern.

Juristische Grundlagen

Aus dem Baugesetzbuch werden die Paragraphen 137 bis 141, 165ff, 171b angewendet.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html#BJNR003410960BJNE029806301

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