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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach zeichnet erstmals familienfreundliche Unternehmen aus

28.06.2017

Offenbach am Main, 28. Juni 2017 – Sie bieten Ausbildungsplätze für Alleinerziehende in Teilzeit an, ermöglichen männlichen Beschäftigten Eltern- oder Pflegezeit zu nehmen. Frauen mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter haben „trotzdem“ Führungspositionen inne, dank individueller Arbeitszeitmodelle. Frauen und Männer arbeiten Teilzeit oder erbringen einen Teil der Arbeit von zuhause aus, ohne damit aufs berufliche Abstellgleis gestellt zu werden: Zahlreiche Unternehmen, Betriebe und Behörden in Offenbach kommen ihren Beschäftigen im Arbeitsalltag mehr entgegen als sie es per Gesetz tun müssten. Sie verhandeln Arbeitszeitregelungen individuell und für beide Seiten verlässlich aus und ermöglichen dadurch eine Balance zwischen dem Berufsleben und dem Leben mit der Familie.

16 besonders vorbildliche Betriebe mit Sitz in Offenbach zeichnet der Magistrat der Stadt in diesem Jahr erstmals als „familienfreundliche Unternehmen“ aus. Ausgewählt wurden sie von einer siebenköpfigen Jury, bestehend aus Vertretern der MainArbeit, der Agentur für Arbeit, der Gewerkschaft Verdi, dem Berufsbildungsträger Lernwerkstatt Offenbach, dem Netzwerk Frauen für Offenbach, der Kommunalen Frauenbeauftragten und Oberbürgermeister Horst Schneider. „Diese Unternehmen bestätigen uns in der Ansicht, dass sich wirtschaftlicher Erfolg mit sozialem und gleichstellungspolitischem Engagement von Arbeitgebern vereinbaren lässt“, teilte Oberbürgermeister Schneider nach den Entscheidungen der Jury mit. „Ich freue mich, dass die Auszeichnung bereits im ersten Anlauf bei Offenbacher Unternehmen auf so großes Interesse gestoßen ist.“

Die Auszeichnungen verleihen der Oberbürgermeister und die Mitglieder der Jury am 25. August in einer Feierstunde im Klingspor Museum Offenbach.

Aus dem Wettbewerb ausgeschieden sind Unternehmen, die einer hohen Anzahl von Beschäftigten nur Minijobverträge anbieten. „Die geringe soziale Absicherung in Verbindung mit dem verringerten Arbeitsvolumen ermöglicht keine eigenständige Existenzsicherung und birgt das Risiko der Altersarmut“, berichtet die Kommunale Frauenbeauftragte Karin Dörr. „Die Jury wollte ein deutliches Signal aussenden, dass diese Praxis der Geschlechtergleichstellung entgegensteht.“

Die ausgewählten Unternehmen zeichnen sich neben den eingangs erwähnten Vorteilen für die Beschäftigen unter anderem auch dadurch aus, dass sie Belegrechte in Kitas und Krabbelstuben kaufen und Plätze für Ferienspiele vermitteln, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Berufstätigkeit nicht lange unterbrechen müssen. Beschäftigte, die sich überraschend um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen, erhalten im Betrieb Hilfestellung durch Informationen wie einen Pflege-Guide oder können an einem Pflegekompetenztraining teilnehmen, das der Betrieb bezahlt. Behörden organisieren mit anderen Behörden gemeinsam die Kinderbetreuung an Brückentagen, wenn Schulen oder Kitas geschlossen sind, oder erlauben es, ein Kind im Betreuungsnotfall einmal in die Dienststelle mitzubringen.

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