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Stadt Offenbach

Häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Frauen: Kommunale Frauenbeauftragte publiziert Broschüre „Nein heißt Nein. Das neue Sexualstrafrecht“

22.11.2017

Offenbach am Main, 22. November 2017 – Die Opferstatistik des Polizeipräsidiums Südosthessen in der Auswertung für das Stadtgebiet Offenbach unterstreicht, dass es weiterer Aktivitäten und Konzepte bedarf, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen: In 206 Fällen waren Frauen nach dieser Kriminalstatistik im Jahr 2016 von vollzogener Körperverletzung wegen häuslicher Gewalt betroffen – Gewalt die meist vom aktuellen oder einem früheren Partner ausgeht und in überwiegender Zahl in privaten Räumen und selten in der Öffentlichkeit ausgeübt wird. Von der Gesamtzahl von 231 Anzeigen entfielen 25 auf männliche Betroffene.

Die Auswertung, die der Kommunalen Frauenbeauftragten und dem Offenbacher Facharbeitskreis gegen häusliche und sexuelle Gewalt vom Polizeipräsidium Südosthessen zur Verfügung gestellt wird, erfasst auch die Tatbestände Nachstellung-Stalking (Paragraph 238) mit 17 weiblichen und drei männlichen Opfern. Wegen vollendeter Vergewaltigung/sexueller Nötigung wurden im Jahr 2016 siebzehn Anzeigen dokumentiert, darunter waren 16 weibliche und ein männliches Opfer.

Die Frauenbeauftragte Karin Dörr begrüßt die vor einem Jahr in Kraft getretene Neuregelung des Sexualstrafrechts als Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland, wonach alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt sind. Was das im Einzelnen bedeutet, darüber informiert sie in einer neuen  Broschüre mit dem Titel „Nein heißt Nein. Das neue Sexualstrafrecht“. Das Heft wurde von der Juristin Dr. Sibylla Flügge mit dem Frauenbüro erarbeitet und inhaltlich vom Polizeipräsidium Südosthessen und von der pro familia Offenbach unterstützt. Die Broschüre kann beim Frauenbüro bestellt werden und auf dem Internetauftritt der Stadt Offenbach unter www.offenbach.de/fuer-frauen-und-maedchen/ digital gelesen werden.

„Jede 3. Frau zwischen 16 und 85 Jahren wurde nach einer im Jahr 2004 veröffentlichten Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt; jede vierte Frau erlebt Gewalt durch den Lebenspartner. Jede 7. Frau erlebt strafrechtlich relevante sexuelle Gewalt, doch nur 5 Prozent der Betroffenen zeigen eine Vergewaltigung an, vermutlich der Tatsache geschuldet, dass 80 Prozent der Täter bereits vor der Straftat mit dem Opfer bekannt waren“ teilt Karin Dörr mit.

Nach Auskunft des bundesweiten Hilfetelefons (08000 116 016) Gewalt gegen Frauen, das rund um die Uhr besetzt und in 15 Sprachen erreichbar ist, ist Gewalt gegen Frauen bis heute ein Tabu. Nur jede fünfte Betroffene wende sich an eine Beratungs- oder Unterstützungseinrichtung. Unter www.aktion.hilfetelefon.de werden weitere Aktionsideen und viele Infomaterialien präsentiert.

Hintergrundinformationen

Alljährlich am 25. November findet der von den Vereinten Nationen deklarierte Internationale Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen statt. Hintergrund für die Entstehung des Aktions- und Gedenktages war die Verschleppung, Vergewaltigung und Ermordung der drei Schwestern Mirabal am 25. November 1960 in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des ehemaligen Diktators Trujillo. „Seit 1981 wird weltweit durch Aktionen und Veranstaltungen von Frauenprojekten und Initiativen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufgerufen und dem Kampf der drei Schwestern für Frauen- und Menschenrechte allgemein gedacht“, berichtet die Kommunale Frauenbeauftragte Karin Dörr.

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