Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Neue Anforderungen für Betreiber von Ölheizungen

06.11.2017

Offenbach am Main, 6. November 2017 - Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im August 2017 müssen Betreiber von Ölheizungen zusätzliche  Anforderungen beachten.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat Informationen für die Betreiber eines Heizöltanks zusammengestellt:

  • Betreiber einer Heizölanlage müssen zukünftig eine Anlagendokumentation führen. Diese ist der zuständigen Wasserbehörde, dem Sachverständigen oder dem Fachbetrieb auf Verlangen vorzulegen. „Sammeln Sie alle Unterlagen wie Betriebsanleitung, Merkblätter, Wartungsberichte, Handwerkerrechnungen, Prüfnachweise etc. in einem Ordner“, empfiehlt Heike Hollerbach vom Umweltamt.
  • Oberirdische Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten unterliegen einer wiederkehrenden Prüfpflicht durch einen Sachverständigen. Alle Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten müssen bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. Dies können bauliche Maßnahmen sein, die das Wasser von der Tankanlagen fernhalten oder aber Ersatz durch einen zugelassenen Heizöltank, der gegen Auftrieb gesichert ist.
  • Tankanlagen sind standardmäßig mit einem Grenzwertgeber ausgestattet, um ein Überfüllen beim Betanken einer Heizölanlage zu verhindern. Nach der aktuellen Verordnung müssen diese Grenzwertgeber alter Bauart gegen neue Grenzwertgeber ausgetauscht werden. Alternativ sind sie jährlich von einem Fachbetrieb auszubauen und zu kontrollieren. Viele dieser Geräte nach der alten Bauart (vor 1985) haben eine Schwachstelle: die Lochbohrungen in der Schutzhülse setzen sich mit der Zeit zu damit entsteht eine Gefahr beim Befüllen der Anlage.
  • Als Anlagenbetreiber  von Kunststofftanks aus Polyethylen (PE) oder Polyamid (PA  sind die Betreiber künftig verpflichtet, alte Kunststofftanks mindestens monatlich durch eine Sichtkontrolle zu überwachen! Sobald Sie an am Tank Verformungen, Verfärbungen oder gar eine Neigung des Tanks feststellen, besteht die Gefahr einer Materialermüdung, dann ist es unbedingt notwendig den Tank austauschen zu lassen, da ein sicherer Betrieb der Anlage nicht mehr gewährleistet ist.
  • Neu ist auch, dass bei Heizöltanks geringfügige Mängel innerhalb von 6 Monaten zu beseitigen sind. Bei Stilllegung der Anlage muss ein Sachverständiger eine Stilllegungsprüfung durchführen! Betreiber sind verpflichtet ihren Heizöltank vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Werden bei einer wiederkehrenden Prüfung durch einen Sachverständigen an der Heizölanlage erhebliche Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
  • Für alle Arbeiten an Heizölanlagen mit mehr als 1.000 Liter Inhalt müssen wasserrechtlich anerkannte Fachbetriebe beauftragt werden. Die Fachbetriebe sind künftig verpflichtet dem Betreiber einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Offenbach: umweltamtoffenbachde. Ein aktueller Flyer zu den Themen kann auf der Homepage der Stadt Offenbach unter www.offenbach.de herunter geladen werden.

Erläuterungen und Hinweise