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Stadt Offenbach

Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Innenstadt: Hauseigentümer werden befragt

25.09.2017

Offenbach am Main, 25. September 2017 – Die Hauseigentümer im Sanierungsgebiet Innenstadt werden Ende September schriftlich über Ziele, Folgen und Verfahren der Sanierung informiert. Zugleich werden sie gebeten, einen Fragebogen zu ihren Häusern und Grundstücken auszufüllen und zurückzusenden.

So soll im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen z.B. ermittelt werden, ob es Grundstücke gibt, bei denen in Kürze mit einem Eigentümerwechsel zu rechnen ist, wie alt die Bausubstanz von Vorder- und Hinterhäusern ist, welche Ausstattungen Wohnungen und Geschäftsräume haben, wann zuletzt Fenster, Dächer, Treppenhäuser etc. saniert wurden und welchen Stellenwert dabei Barrierefreiheit und energetische Effizienz hatten, wie die Grundstücksfreiflächen genutzt werden, welche Maßnahmen in Kürze vorgesehen sind und ob hierzu eine Beratung gewünscht wird.

Das Verfahren ist am 2. Februar 2017 mit dem Beschluss des Stadtparlamentes zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsverfahren für die Innenstadt gestartet. Dieser Beschluss wurde am 24.07.2017 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel eines Sanierungsverfahrens soll es auch sein, Eigentümern finanzielle Anreize, insbesondere steuerliche Vergünstigungen, für Investitionen in Gebäude anzubieten. Mit dieser indirekten Förderung erhofft sich die Stadt, neben den Anreizen im Rahmen der „Aktiven Innenstadt Offenbach“ durch das „Fassadenprogramm“ oder den städtischen Projekten zum Umbau von Stadthof, Kaiserstraße und – künftig – Marktplatz einen weiteren positiven Entwicklungsschub auszulösen, um das Stadtbild der City aufzuwerten und die Nutzungsmöglichkeiten der innerstädtischen Gebäude zu verbessern.

Für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurden schon zahlreiche Erhebungen durchgeführt. Das Sanierungsverfahren betrifft einen definierten Bereich der Innenstadt (siehe Plan).  

Ziel der anstehenden Befragung ist es, einen differenzierten Überblick über den Gebäudebestand der Innenstadt, die konkreten Aufwertungspotenziale und die Veränderungsdynamik zu gewinnen. Für die Ableitung der Planungs- und Zielaussagen sind die Eigentümer nach Paragraph 138 Abs. 1 Baugesetzbuch gesetzlich verpflichtet, die gewünschten Auskünfte zu erteilen und Angaben zu machen.

Die Fragebögen werden durch das Vermessungsamt an alle Eigentümer versendet und nach Rücksendung durch die zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement ausgewertet. Die spätere Aufbereitung der Ergebnisse im Abschlussbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt anonymisiert und unter Wahrung des Datenschutzes. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2017 dauern.

Ziel ist es, im 1. Halbjahr 2018 den Abschlussbericht über die „Vorbereitenden Untersuchungen“ zur Beschlussfassung vorzulegen. Sind die Voraussetzungen für eine Sanierungsmaßnahme Innenstadt vorhanden, beschließen die Stadtverordneten als Satzung die Festsetzung des Sanierungsgebietes.

Anlage:

Plan des vorgesehenen Sanierungsgebietes Innenstadt
Grafik: Stadt Offenbach

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