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Stadt Offenbach

Pilotversuch zu Tempo-30-Limit startet in der Bieberer Straße

01.03.2017

Offenbach am Main, 01.03.2017 - Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Horst Schneider startet ab dem 28. Februar 2017 der Pilotversuch für ein Tempo-30-Streckengebot in der Bieberer Straße, im Abschnitt zwischen Bahnüberführung / Hebestraße und Mathildenstraße, mit der Installation der entsprechenden Beschilderung.

„Die Bieberer Straße“, erläutert Oberbürgermeister Horst Schneider „ist doppelt belastet. Wir haben dort ein Schadstoff- und ein Lärmproblem, deshalb wollen wir hier im Pilotversuch auch gleich beide Themen bearbeiten. In diesem Bereich befindet sich ein „Hotspot“ bezüglich Stickstoffdioxidbelastung, weswegen dort bereits seit rund 9 Jahren ein sogenannter Passivsammler hängt. Die Messdaten werden dabei jährlich ausgewertet. Die Stickstoffdioxidbelastung ist, messtechnisch belegt, seit 2008 über dem Grenzwert. Sie lag 2015 noch bei 42,2 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), 2016 bei 41,4 µg/m³. Erlaubt sind laut 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. “

Als eine mögliche Maßnahme zur Luftverbesserung gilt die Verstetigung des Verkehrsflusses. Im Rahmen des Verkehrsversuches wird getestet, ob durch Tempo 30 diese Verstetigung erreicht werden kann. Der Verkehrsfluss wird unter anderem durch die Anzahl der Anfahr-und Haltevorgänge über eine definierte Strecke bestimmt. Diese Vorgänge sind in der Regel mit einem größeren Schadstoffausstoß verbunden. Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit lassen sich die Anfahr- und Haltevorgänge reduzieren, somit auch die Abgasemissionen vor Ort reduzieren und die Luftqualität verbessern.

Im Rahmen des Pilotversuchs werden ab 28.Februar für die Dauer von drei bis sechs Wochen im Auftrag der städtischen Verkehrsplaner kontinuierlich in beiden Fahrtrichtungen die Anzahl der Fahrzeuge gezählt sowie deren Geschwindigkeiten mit einem Seitenradargerät gemessen - vor Einführung des Tempo-30-Limits. Über die Fahrzeuglänge kann auch der Schwerverkehrsanteil bestimmt werden. Parallel dazu werden die Messwerte des Passivsammlers betrachtet. Anhand der Fahrzeugzahlen, deren Geschwindigkeiten und der über einen definierten Zeitraum ermittelten Stickstoffdioxidemissionen lassen sich Aussagen treffen über die einzelnen Verursacherbeiträge und deren Reduzierung. Am 5. April 2017 werden die Tempo 30 Schilder aufgestellt.

Parallel zu den verkehrstechnischen und lufthygienischen Untersuchungen erfolgen temporäre Lärmmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Das HLNUG ist die für die Lärmkartierung zuständige Behörde und verfügt hier über langjährige Praxis.

Die Lärmmessungen werden unmittelbar vor und nach Einführung des Tempo-30-Streckengebotes, außerdem im November 2017 durchgeführt und im Februar/März 2018 wiederholt. Jeweils nach einer Messperiode werden die Daten gesichtet und bewertet. Den Standort für das Lärmmessgerät haben das Finanzamt Offenbach und die hessische Immobilienverwaltung in Amtshilfe zur Verfügung gestellt.

Heike Hollerbach, Leiterin des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz: “Bezüglich der positiven Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Luftqualität, waren sich viele Experten bisher nicht ganz einig. Die Zusammenhänge sind komplex, viele Faktoren beeinflussen die Luftbelastung. Zum einen sind dies Fahrzeugzahlen, Geschwindigkeit, Fahrverhalten und Verkehrssituation, zum anderen die Meteorologie, die vorhandene städtische und regionale Hintergrundbelastung mit anderen Verursacherbeiträgen. Gerade zum Zusammenhang zwischen zulässiger Höchstgeschwindigkeit und Luftschadstoffbelastung gibt es bisher nur wenige Untersuchungen, die nicht auf Berechnungen oder Messfahrten unter Laborbedingungen beruhen. Diese empirischen Untersuchungen zeigen insgesamt eine leichte Abnahme der Luftschadstoffbelastung nach Einführung von Tempo 30. Soweit sich der Verkehrsfluss dabei deutlich erhöht, lassen sich auch deutliche Reduktionen der Luftschadstoffe erzielen. Im Frühjahr des nächsten Jahres werden die Ergebnisse für die Bieberer Straße vorliegen. Wenn eine messbare Reduzierung von Stickstoffdioxid durch Tempo-30 erzielt wird und zusätzlich der Straßenverkehrslärm deutlich geringer wird, muss entschieden werden, ob das Tempolimit in der Bieberer Straße dauerhaft bestehen bleibt.“

Nach einer neuen Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zur Wirksamkeit von Tempo 30 gibt es hinreichend Belege, dass bei entsprechender Straßentextur die Luftqualität positiv beeinflusst wird.

Link zur UBA-Studie: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirkungen-von-tempo-30-an-hauptverkehrsstrassen

Langjährige Messreihen an Berliner Hauptverkehrsstraßen haben eine eindeutige Minderung der untersuchten Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und elementarer Kohlenstoff (EC) ergeben. Unter Berücksichtigung anderer Einflussfaktoren wie Meteorologie und Verkehrsmengen sind die Schadstoffkonzentrationen durch Tempo 30 gegenüber Tempo 50 im Mittel über drei Jahre bei NO2 um 6 bis 12 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), bei PM10 um 2 μg/m³ und bei EC um 0,3 bis 0,8 μg/m³ gesunken. Der lokale Verkehrsbeitrag sank bei NO2 um bis zu 28 Prozent und bei PM10 um 21 Prozent.

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