Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Waldbrandgefahr in Offenbach / Rauchverbot

04.04.2017

Offenbach am Main, 4. April 2017 – Kein Regen in Sicht – was den sonnenliebenden Offenbacher freut, hat für den Wald mitunter heiße Konsequenzen. Jede Trockenperiode kann brandgefährlich für die Bäume aber auch die dort lebenden Tiere werden. Die Stadt Offenbach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutz von Bäumen und Tieren an die Bevölkerung im Wald weder zu rauchen noch dort oder in unmittelbarer Nähe ein Feuer im Freien anzuzünden.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Rauchen, offenes Feuer oder Fackeln im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten. 100 Meter im Umkreis zum nächsten Wald und Forst darf kein brennender oder glimmender Gegenstand fallen gelassen werden. Das gleiche gilt für das Fortwerfen oder das unvorsichtige Handhaben eines solchen Gegenstandes.

Bis zum 31. Oktober ist es auch verboten, im Wald oder in seiner unmittelbaren Nähe ein Waldflächen sowie Grundstücke, die an Waldungen angrenzen, abzubrennen.

Die Stadt Offenbach weist außerdem auf die Landschaftsschutzverordnung vom Regierungspräsidium Darmstadt vom 18. Januar 2013 hin. Danach ist das Lagern, Grillen oder Feueranzünden außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze grundsätzlich verboten. Wer gegen diese Bestimmungen und Verordnungen verstößt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.

Ein weiteres Verbot ist in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 verankert: Danach ist es ganzjährig verboten, frei lebende Tiere zu beunruhigen, Pflanzenbestände ohne vernünftigen Grund zu beseitigen, Hecken, Gebüsche, Röhricht oder Schilfbestände wie auch die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen sowie nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegrändern abzubrennen.

Die Stadt Offenbach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger bei Feuer im Wald sofort die Feuerwehr unter 112 anzurufen und mit genauen Angaben zu informieren. Jeder ist verpflichtet zu löschen, sofern er hierzu ohne erhebliche eigene Gefahr in der Lage ist.

Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrer werden gebeten, die Kinder und Jugendlichen auf die Bedeutung des Waldes sowie auf die Gefahren der Brände hinzuweisen.

Erläuterungen und Hinweise