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Stadt Offenbach

Pflicht zur gesundheitlichen Beratung für Prostituierte

25.10.2017

Offenbach am Main, 25. Oktober 2017 – Seit Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist der bessere Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen und Männer. Es soll deren Selbstbestimmungsrechte stärken, den Gesundheitsschutz fördern und bessere Arbeitsbedingungen schaffen – aber auch die Kriminalität in der Prostitution wie z.B. Menschenhandel oder Gewalt eindämmen. Teil der neuen Regelungen ist die gesundheitliche Beratung für Prostituierte im Gesundheitsamt. Dr. Bernhard Bornhofen, Leiter des Stadtgesundheitsamtes der Stadt Offenbach, erläutert im Interview die geänderte Situation.

Wer ist von der neuen Gesetzeslage betroffen?

Alle Personen, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen, sind verpflichtet, eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt wahrzunehmen. Darunter fallen auch Tantra-Massage oder Escort-Leistungen. Wir bieten diese Beratung ab dem 1. November bei Terminen nach Vereinbarung an. Betroffene können sich bereits jetzt anmelden.

Werden die Betroffenen dabei medizinisch untersucht?

Nein, es findet keine körperliche Untersuchung und auch keine Laboruntersuchung statt, sondern wir beraten die Betroffenen nur mündlich.

Wohin soll ich mich dazu wenden?

Wer seine Dienstleistung im Stadtgebiet von Offenbach erbringt, kommt zu uns. Entscheidend ist nicht der Wohnort, sondern der Arbeitsort. Wer in Offenbach wohnt, aber zum Beispiel in Hanau arbeitet, muss sich dort ans Gesundheitsamt wenden.

Warum muss man sich gesundheitlich beraten lassen?

Die gesundheitliche Beratung ist eine durch das Gesetz vorgeschriebene Voraussetzung für die Anmeldung in der Kommune, in der man überwiegend tätig ist. In der Stadt Offenbach kann nach der gesundheitlichen Beratung die Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgen. Zwischen Beratung und Anmeldung dürfen maximal drei Monate liegen.

Was bringt die Beratung?

Die Gesundheitsberatung soll bewirken, dass alle Prostituierten Zugang zu Informationen zum wichtigen Thema Gesundheitsschutz erhalten. Wir können je nach Situation Betroffenen bei dem Beratungsgespräch über Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten, Schwangerschaft, Verhütung von Schwangerschaft, Mutterschutz oder zu den verschiedenen Risiken des Drogengebrauchs in Zusammenhang mit der Arbeit informieren.

Wie läuft die gesundheitliche Beratung ab?

Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Zum Termin muss der Personalausweis oder Reisepass und die Gebühr für die Beratung von 42 Euro mitgebracht werden. Termine können freitags zwischen 10 und 12 Uhr vereinbart werden. Montags, mittwochs und donnerstags von 8:30 bis 11:30 Uhr besteht eine weitere Kontaktmöglichkeit. Die Beratungen finden dann Mittwochvormittag je nach vereinbarter Uhrzeit statt. Bei der Beratung ist jeweils ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin anwesend und falls nötig auch Dolmetscher. Nach der Beratung stellen wir die Bescheinigung aus.

Kann in der Bescheinigung auch ein Künstlername angegeben werden?

Nein, aber wir stellen bei Bedarf zusätzlich eine sogenannte Alias-Bescheinigung aus.  Sobald mit der Bescheinigung des Gesundheitsamtes die offizielle Anmeldung beim Ordnungsamt mit dem richtigen Namen erfolgt ist, erhalten die Prostituierten eine Anmeldebescheinigung mit Lichtbild. Auf Wunsch wird dort auch eine Aliasbescheinigung auf einen Künstler- oder Arbeitsnamen ausgestellt. Die Aliasbescheinigung dient dem Schutz der persönlichen Daten der in der Prostitution tätigen Personen.

Wie oft muss die gesundheitliche Beratung erfolgen?

Für junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren ist die Beratung halbjährlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei Menschen über 21 Jahren wird einmal im Jahr beraten.

Wer sind die Ansprechpartner im Stadtgesundheitsamt Offenbach?

Unser Beratungsteam steht unter folgenden Durchwahlnummern nach der 069 8065- für Anfragen zur Verfügung: -2611 / -2711 / -2049. Telefonisch sind wir freitags garantiert von 10 bis 12 Uhr erreichbar, sonst gegebenenfalls zu den Sprechzeiten montags, mittwochs und donnerstags von 8:30 bis 11:30 Uhr und unter psg.gesundheitsamtoffenbachde per E-Mail.

Hintergrund

Zum 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG - „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“) in Kraft getreten. Es verpflichten alle Personen, die gegen Entgelt erotische oder sexuelle Dienstleistungen erbringen, sich offiziell anzumelden. Dazu gehört auch ein Beratungsgespräch über die Rechtslage nach dem neuen Gesetz, sowie zur Absicherung als Beschäftigte, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote und die Steuerpflicht. Das Ordnungsamt vermittelt bei Bedarf Kontakt zu Beratungsstellen und anderen Behörden.

Die Anmeldung erfolgt in der Stadt, in der die Betroffenen ihre Dienstleistung erbringen. In Offenbach ist dafür das Ordnungsamt zuständig. Für die Anmeldung müssen ein Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Passersatz) und der Nachweis über die gesundheitliche Beratung vorgelegt und zwei biometrische Lichtbilder eingereicht werden. Wer nicht aus einem EU-Staat kommt, muss außerdem nachweisen, dass er in Deutschland als Angestellter oder Selbständiger arbeiten darf. Die Anmeldung wird mit einer Bescheinigung bestätigt, die je nach gesetzlicher Vorgabe ein bis drei Jahr gültig ist. Die Anmeldebescheinigung (bzw. die Aliasbescheinigung) ist örtlich uneingeschränkt gültig und enthält neben einem Lichtbild die persönlichen Angaben der oder des Prostituierten.

Personen unter 18 Jahren, werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung oder Personen, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie sich in einer Zwangslage befunden und die Tätigkeit der Prostitution nicht freiwillig ausüben, können nicht angemeldet werden. Die Anmeldebescheinigung bzw. die Aliasbescheinigung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen. Termine für die Anmeldung können unter 069 8065-2867 oder -2022 oder ordnungsamtoffenbachde per E-Mail vereinbart werden. Die Anmeldung, Beratung und Ausgabe der Bescheinigung finden immer mittwochs zwischen 9 und 15 Uhr statt. Die Beratung erfolgt gegebenenfalls mit einem Dolmetscher in einem vertraulichen Rahmen. Zusätzlich werden Infomaterialien – zum Teil in der entsprechenden Muttersprache – zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung kostet voraussichtlich 50 Euro und kann bar oder per EC-Karte bezahlt werden. 

Link zum Gesetzestext

https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/

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