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Stadt Offenbach

Projekt Neubau Fröbelschule schreitet voran / Raumprogramm steht

22.03.2017

Offenbach am Main, 22. März 2017 – Die Planungen für den Neubau der Fröbelschule schreiten voran. Kämmerer Peter Freier berichtete in der jüngsten Magistratssitzung am 15. März, dass mit dem zwischen Schulamt und Bauverwaltung abgestimmten Raumprogramm ein wichtiger Meilenstein abgearbeitet wurde. „Ebenso ist die rechtliche Prüfung der Übertragung des Vorhabens auf die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) positiv abgeschlossen worden.“ Als nächsten Schritt beantragt der Magistrat in der Stadtverordnetenversammlung am 30. März „grünes Licht“ für die Vorbereitung eines Projektvertrages zwischen der Stadt Offenbach und der GBO zum Neubau und der Bewirtschaftung der Fröbelschule durch die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft. Mit dieser öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit will die Stadt den Neubau und die Bewirtschaftung der Schule schneller und kostengünstiger erreichen. Das veranschlagte Kostenvolumen beträgt unverändert 24,5 Millionen Euro.

Das Raumprogramm für die Schule sieht insgesamt 3.285 Quadratmeter Hauptnutzfläche vor. Schuldezernent Paul-Gerhard Weiß: „In intensiven Gesprächen zwischen Planern, der Schulleitung und dem Stadtschulamt  wurden die baulichen Voraussetzungen für den notwendigen Raumbedarf am zukünftigen Standort der Fröbelschule erörtert. Ich bin davon überzeugt,  dass mit diesen räumlichen Voraussetzungen die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte für Schüler mit Behinderungen, wie Hören, Sehen, Autismus, körperliche, motorische und geistige Entwicklung umgesetzt werden können.“ Das Programm berücksichtigt unter anderem 18 Klassenräume (1.080 m²), 9 Gruppenräume (180 m²), eine Cafeteria (150 m²), ein Mehrzweckraum (90 m²) sowie 9 Räume für Fördermaßnahmen/Therapieangebote (250 m²). Zum Raumbedarf zählt außerdem eine Bewegungshalle (210 m²). Gleiches gilt für ein Lehrschwimmbecken (15 x 7 m). Das Schwimmbecken ist zunächst auf den Bedarf der Fröbelschule abgestimmt. Seine Größe ermöglicht aber, dass Grundschüler anderer Schulen dort Schwimmunterricht erhalten können. Auf ein größeres Schwimmbecken wurde sowohl aus Kostengründen als auch aufgrund der Größe des zur Verfügung stehenden Grundstücks verzichtet.

Das Raumprogramm dient als Grundlage für den im Verfahren vorgesehenen Architektenwettbewerb. „Es ist nun die Aufgabe der Architekten, das Raumprogramm in eine konkrete Gebäudeplanung auf dem vorgesehenen Grundstück umzusetzen“, erläuterte Peter Freier.

Die Vorlage an die Stadtverordneten beinhaltet ferner das Ergebnis des Eignungstests durch einen Vergaberechtsexperten. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass der Realisierung des Projekts, also der Neubau und die Bewirtschaftung der Fröbelschule im Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit mit der GBO, keine rechtlichen und fachlichen Gründe entgegenstehen. Des Weiteren regelt die Magistratsvorlage die Verteilung der bisherigen Kosten und des weiteren Vorgehens. So ist vorgesehen, dass das Grundstück Mühlheimer Straße 262-282 durch die Stadt auf Kampfmittelfreiheit überprüft und gegebenenfalls geräumt wird. „Damit ist sichergestellt, dass die GBO nach der zu einem späteren Zeitpunkt noch durch gesonderten Beschluss herbeizuführenden endgültigen Auftragserteilung durch die Stadtverordnetenversammlung unmittelbar mit dem Bau loslegen kann“, so Freier.

Das Vorhaben steht unverändert unter der Bedingung, dass die GBO schneller und günstiger als die Stadt Offenbach selbst dieses Projekt realisiert und das Regierungspräsidium (RP) dieses Vorgehen genehmigt. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme der Schule zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022. „Das ist angesichts der Dimension des Projekts ein ambitionierter Zeitplan, der angesichts der Haushaltslage nicht allein von Stadt und GBO bestimmt wird. Aber Ziel ist und bleibt es, einen architektonisch anspruchsvollen Neubau in der kürzest möglichen Zeit zu realisieren“, so Freier weiter.

Die vergleichende wirtschaftliche Bewertung des Projekts kann erst am Ende des Verfahrens stehen. Bis dahin fährt der Magistrat deshalb zweigleisig. Sollte die Kommunalaufsicht den Projektvertrag ablehnen, würde die Stadt alle bisherigen Kosten der GBO und gleichzeitig deren Planungsergebnisse übernehmen und damit auf dem gleichen Stand sein, als hätte die Stadt Offenbach das Projekt von Anfang an selbst betrieben. Es entstünde kein Zeitverzug. Stadtkämmerer Peter Freier weist außerdem darauf hin, dass dadurch weder für die GBO noch für die Stadt Offenbach Risiken entstehen.

Freier abschließend: „Es braucht auch niemand Bedenken haben, die GBO würde durch diese Baumaßnahme ihr Kerngeschäft vernachlässigen oder gar die Mieter belasten. Die Stadt Offenbach hält ihre 100-prozentige Tochter GBO von allen finanziellen Risiken frei.“

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