Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Wahlberechtigte können Weitergabe ihrer Daten widersprechen

10.02.2017

Offenbach am Main, 10.02.2017 – Offenbacherinnen und Offenbacher, die vor der Bundestagswahl am 24. September 2017 und der noch nicht terminierten Oberbürgermeister-Direktwahl gegen eine Weitergabe ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister sind, können ab sofort eine sogenannte Übermittlungssperre beantragen.

Gemäß Bundesmeldegesetz dürfen Meldebehörden Parteien, Wählergruppen oder anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister in den sechs Monaten vor einer Wahl übermitteln. Diese Auskünfte beinhalten lediglich den Vor- und Familiennamen, akademische Grade und Anschriften. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden.

Nach Auskunft des Bürgerbüros dürfen Bürgerinnen und Bürger aus datenschutzrechtlichen Gründen dieser Weitergabe ohne Angabe von Gründen widersprechen. Sofern ein Widerspruch und damit die Einrichtung einer Übermittlungssperre beabsichtigt sind, bittet das Bürgerbüro darum, den Widerspruch formlos per E-Mail an buergerbuerooffenbachde oder auf dem Postwege (Bürgerbüro, Stadt Offenbach am Main, Herrnstraße 61, 63065 Offenbach) einzureichen. Der Widerspruch gilt nur für Wahlen und Abstimmungen auf Dauer, jedoch bis zum Widerruf durch die Betroffene / den Betroffenen. Bereits vorhandene Auskunfts- und Übermittlungssperren bleiben weiterhin berücksichtigt.

Erläuterungen und Hinweise