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Stadt Offenbach

Früchte ernten in Offenbach am Main – worauf ist zu achten?

27.06.2018

Offenbach am Main, 27. Juni 2018 – Gemäß der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach am Main dürfen nun auch in der Stadt Offenbach am Main Früchte wie Äpfel, Brombeeren oder Walnüsse von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Anlagen in kleinen – „haushaltsüblich verwertbaren“ – Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt und gegessen werden. Damit entspricht die Neuregelung der entsprechenden Regelung im Bundesnaturschutzgesetz. Diese erlaubt es jedem, auf Flächen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, wild wachsende Früchte, Pflanzen und Pilze in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zu sammeln.

Einschränkungen gibt es aber trotzdem, wie das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz informiert: Nicht jede Fläche, die sich leicht betreten lässt, ist auch wirklich öffentlicher Grund. Die Verordnung gestattet das Sammeln von Früchten, die an Pflanzen in öffentlichen Anlagen wachsen. Öffentliche Anlagen sind beispielsweise Straßen und Straßenböschungen, Wege, Parks und Spielplätze, wenn diese sich nicht im Privatbesitz sondern im Eigentum der Stadt Offenbach am Main befinden.

Verboten ist es hingegen, Früchte von Bäumen und Sträuchern zu pflücken, die auf privatem Grund und Boden wachsen. Diese Früchte dürfen nur von den jeweiligen Grundstückseigentümern abgeerntet werden, da sie zu deren Eigentum gehören. Auch außerhalb des Siedlungsgebiets dürfen wild wachsende Pflanzen, Früchte und Pilze nur dann im eigenen Körbchen landen, wenn diese nicht auf privaten Flächen wie Gärten und Streuobstwiesen oder auch landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen wie Äckern wachsen.

„Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf Privatgrundstücken wachsen, dürfen Sie nur mit der Zustimmung des Grundstücksbesitzers ernten. Andernfalls ist das Sammeln und Verzehren von Früchten, die von Pflanzen auf Privatgrundstücken stammen, Diebstahl. Das kann als Straftat sogar mit einer Geldstrafe geahndet werden“, erläutert die Leiterin des Amtes für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Heike Hollerbach. Bereits der Versuch, sich die fremden Früchte anzueignen, ist gemäß Paragraph 242 Strafgesetzbuch strafbar und kann verfolgt werden.

Für die Natur ist es wichtig, dass beim Sammeln wildwachsender Früchte grundsätzlich die Bäume und Sträucher, an denen die Früchte wachsen sowie auch die Natur in der näheren Umgebung keinen Schaden nehmen. „Sammeln Sie herabgefallene Früchte daher vorsichtig ein oder pflücken Sie die Früchte schonend ab, sodass keine Äste oder Zweige von Gehölze abbrechen und auch Gräser und Sträucher im Umkreis z. B. durch wiederholtes Umherlaufen so beschädigt werden, dass sie eingehen“, ergänzt Hollerbach.

Werden Bäume und Sträucher innerhalb der Naturschutz- oder der Landschaftsschutzgebiete der Stadt beschädigt, kann dies sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen Offenbach (Nähere Infos unter: https://www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Natur___Landschaft/Schutzgebiete/schutzgebiete.php) .

In den beiden Offenbacher Naturschutzgebieten („Erlensteg von Bieber“ im Süden sowie „Rumpenheimer und Bürgeler Mainbogen“ im Norden des Stadtgebiets) dürfen Früchte nur an den Rändern der Wege gesammelt werden. Denn das Betreten der Naturschutzgebiete außerhalb der Wege ist nicht erlaubt. In Naturschutzgebieten dürfen Pflanzen nicht beschädigt oder entfernt werden.

Im Geäst und oder auch in Höhlen der Bäume wie auch versteckt in den Zweigen von Sträuchern und Gebüschen leben viele Tiergruppen wie Vögel, Fledermäuse, Insekten und Spinnen. Insbesondere in unseren Streuobstwiesen finden einige heute selten gewordene Tierarten Zuflucht – beispielsweise der Steinkauz. Für diese Tiere sind die Gehölze Rückzugsorte; dort können sie sich ausruhen, verweilen und auch brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.

Während der Brutzeit der Vögel zwischen dem 1. März und dem 30. September sollten Offenbacherinnen und Offenbacher darauf achten, Vögel und andere Tiere nicht zu stören, zu verletzen oder gar zu töten. Auch der Nachwuchs und die Vogeleier sowie die Lebens- und Brutstätten wie Vogel- und Hornissennester und Baumhöhlen dürfen keinen Schaden nehmen. Dies legt das Bundesnaturschutzgesetz fest. Das Rütteln an Bäumen sowie das Erklettern oder Abschlagen von hoch hängenden Früchten mit Stangen kann das Gelege von Vögeln zerstören, Jungvögel schwer verletzen und die Elterntiere massiv beunruhigen. Seltene Tierarten können auf diese Weise in ihrem lokalen Fortbestand ernsthaft gefährdet werden.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Offenbach am Main bittet daher alle Sammlerinnen und Sammler: „Gehen Sie beim Sammeln bedacht und rücksichtsvoll gegenüber Grundstücksbesitzern, unserer Umwelt und den Tieren vor und lassen Sie sich die leckeren wildwachsenden Früchte schmecken.“

Bildhinweise:

Heidelbeeren am Strauch: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heidelbeeren_im_Wald.JPG

Steinkauz: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Athene_noctua_(portrait).jpg?uselang=de

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