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Stadt Offenbach

Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes: Stadt Offenbach sorgt sich um Vereinbarkeit von Stadtentwicklung und Fluglärmschutz / Anhörung im Bundestag

14.09.2018

Offenbach am Main, 14. September 2018 – Als wachsendes Oberzentrum im Rhein-Main-Gebiet ist die Stadt Offenbach in zweifacher Hinsicht Leidtragende des nahegelegenen Frankfurter Flughafens: Ihre Bevölkerung lebt unter einem sich immer weiter ausbreitenden Lärmteppich, während die durch den Fluglärm auferlegten Baubeschränkungen die künftige Stadtentwicklung gefährden. Ausnahmeregelungen für neue Schul- und Kita-Standorte, aber auch Sozialeinrichtungen, sind nicht mehr vorgesehen, wenn die Novelle des Fluglärmschutzgesetzes in ihrer bisherigen Fassung beschlossen wird. Gemeinsam mit dem Flughafen-Berater Dieter Faulenbach da Costa ist Stadtrat Paul-Gerhard Weiß diese Woche nach Berlin gereist, um der Offenbacher Position Gehör zu verschaffen. Beide vertraten die Stadt bei der Anhörung der deutschen Fluglärmschutzkommissionen und besonders betroffener Kommunen zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes. Eingeladen hatte der Arbeitskreis Fluglärm im Deutschen Bundestag.

Vor der Anhörung hatten die Teilnehmer eine kleine Demonstration vor dem Bundestag organisiert, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. „Das geplante Absenken der Werte, die einen Anspruch auf passiven Lärmschutz begründen, begrüßen wir ausdrücklich. Dies würde mehr Menschen in Offenbach entlasten. Die strengeren Grenzwerte in den Lärmschutzzonen dürfen aber nicht weitere Baubeschränkungen für Kommunen zur Folge haben“, fasste Paul-Gerhard Weiß, Dezernent für die AG Flughafen sowie für Stadtplanung und Bildung, die Position Offenbachs im Bundestag zusammen.

Die geplante Überarbeitung des Gesetzes ist nach Ansicht von Weiß dringend notwendig: „Aktuell wird eher der Fluglärm geschützt als die Betroffenen.“ Das  2007 in Kraft getretene Fluglärmschutzgesetz begrenze nicht den Lärm, sondern beschränke sich darauf, sogenannte „Schutzzonen“ zu definieren, in denen es finanzielle Ansprüche auf passiven Lärmschutz – also bauliche Dämmung und Lärmschutzfenster – gibt. Verknüpft sei dies mit harten Baubeschränkungen für die betroffenen Kommunen. „Wir dürfen deshalb in 80 Prozent des Stadtgebietes regulär keine Kitas, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser oder Senioreneinrichtungen mehr bauen oder erweitern. Damit können wir nicht leben.“

Weiß machte in Berlin deutlich, dass im Gesetz jetzt zunächst der Vorrang des aktiven Lärmschutzes – also der echten Lärmminderung im Flugbetrieb – vor dem passiven Lärmschutz festgeschrieben werden müsse. Auch seien echte Lärmgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, zu definieren. „Nur das bringt eine wirkliche Entlastung der vielen Betroffenen im Rhein-Main-Gebiet und insbesondere in unserer Stadt.“ Darüber hinaus müsse ein Automatismus beendet werden, der schon heute problematisch für die Stadtentwicklung sei und künftig neue Vorhaben faktisch unmöglich mache: „Die wünschenswerte Ausdehnung von finanziellen Ansprüchen für Lärmgeplagte darf nicht mehr automatisch mit weiteren Planungsbeschränkungen oder Bauverboten für den Kommunen verknüpft werden. Diese Aspekte müssen getrennt geregelt werden.“ Weiß hofft, dass die klar geäußerte Position Offenbachs und anderer Kommunen in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden.

Faulenbach da Costa machte deutlich, dass Bau- und Planungsverbote nicht grundsätzlich abzulehnen sind: „Wenn man einen Airport auf der grünen Wiese neu baut, ist es sinnvoll, die verlärmten Bereiche nicht zu besiedeln. Wenn es die Siedlungen aber vorher schon gab, sind diese vor dem Lärm zu schützen und nicht umgekehrt. Außerdem müssen die betroffenen Kommunen eine Chance haben, sich zu entwickeln und ihren vielfältigen Aufgaben nachzukommen.“

Die Ausnahme nicht zur Regel werden lassen

Mit einem Durchschnittsalter der Bevölkerung von 41 Jahren ist Offenbach eine junge Stadt und durch die überall festzustellenden Wanderung in die Ballungsräume stark im Wachstum begriffen. Doch bereits jetzt liegen 80 Prozent des Siedlungsgebiets in sogenannten „Lärmschutzzonen“, in denen beispielsweise Bau und Erweiterung lärmsensibler Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Pflegeheime verboten beziehungsweise nur mit Ausnahmegenehmigung möglich sind. 256 schutzbedürftige oder lärmsensible Einrichtungen gibt es in Offenbach, 237 von ihnen liegen innerhalb der Schutzzonen.
„Dies“, erklärt Paul-Gerhard Weiß, „konterkariert die Positionierung Offenbachs als junge Stadt mit guten Bildungsmöglichkeiten.“ Aktuell fehlt es an zwei Grundschulen und einem Gymnasium, schon der Ausbau und die Erweiterung der bestehenden Schulen ist derzeit nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich.

Ohnehin, so Weiß weiter, sei die Raumordnung nicht mehr stimmig: Die Region wachse bei gleichzeitiger Zunahme des Flugverkehrs, deshalb müsse die Politik ihren Blick für die Bedarfe der Region schärfen: „Wir hangeln uns derzeit mit Ausnahmegenehmigungen durch. Wenn diese aber zur Regel werden, was in Offenbach zur Sicherung der Stadtentwicklung und Versorgung der Bevölkerung faktisch der Fall ist, wird der Vorsorgegedanke des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zurückgedrängt. Deshalb muss im Gesetz der ,Balacend Approach‘ endlich zur Grundlage werden.“ Dieser sieht vor, Flughafenplanung, Flughafenbetrieb, Lärmschutz und Siedlungsvorgaben ausgewogen so miteinander zu kombinieren, dass es für alle zum obersten Ziel wird, dass Siedlungsgebiete gesundheitsgefährdendem Lärm gar nicht mehr ausgesetzt werden.

Bildinformation:

Das Foto (Stadt Offenbach) zeigt Vertreter aus der Region Rhein-Main vor dem Bundestag, darunter Offenbachs Flughafen-, Bau- und Bildungsdezernenten Paul Gerhard Weiß (3. von links) sowie Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Bundestags aus dem Offenbacher Wahlkreis (Bildmitte).

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