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Stadt Offenbach

Haushalt 2019 muss neu aufgestellt werden / Kommunale Finanzaufsicht kassiert Vorgaben zu Schutzschirm und Hessenkasse

29.11.2018

Offenbach am Main, 29. November 2018 – Noch vor der für heute Abend in der Stadtverordnetenversammlung geplanten Abstimmung über den Haushalt 2019 hat die Kommunale Finanzaufsicht die Stadt Offenbach in einem ungewöhnlichen Schritt zu weiteren drastischen Maßnahmen aufgefordert, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen und früher als bislang vereinbart einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Entgegen des Schutzschirmvertrags und den Offenbach gegebenen Zusagen bezüglich der Hessenkasse ist die Stadt nun gezwungen, bereits ab 2020 anstatt 2022 einen ausgeglichenen Finanz- und Ergebnishaushalt zu realisieren. Eine Erhöhung der Grundsteuer ist damit unausweichlich, kündigte Stadtkämmerer Peter Freier an.

Über diese neuen, zu diesem Zeitpunkt und in diesem Ausmaß unerwarteten Auflagen der Kommunalaufsicht war Freier in Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Darmstadt Anfang dieser Woche unterrichtet worden. Die Finanzaufsicht kassierte dabei nicht nur die Vorgaben des Schutzschirmvertrags, sondern auch die vom Hessischen Finanzministerium per Bescheid getätigte Zusicherung, dass Offenbach bei dem (mittlerweile erfolgten) Beitritt zur Hessenkasse erst ab 2022 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen muss.

Freier hatte in Darmstadt zuletzt immer wieder die Situation der Stadt Offenbach verdeutlicht, die 2019 und in den Folgejahren aufgrund des enormen Bevölkerungswachstums erhebliche Investitionen in ihre Infrastruktur, insbesondere in den Kita- und Schulbau, aber auch in die Maßnahmen zur Luftreinhaltung tätigen muss. „Diese unumgänglichen Investitionen sowie die dafür notwendige Schaffung zusätzlicher Stellen in der Verwaltung haben wir, und das betone ich, unter Einhaltung des Schutzschirmvertrags im ordentlichen Haushalt 2019  abgebildet“, erläuterte Freier sein Unverständnis über die Darmstädter Entscheidung. „Wir würden auch bis 2022 die Vorgaben des Schutzschirms einhalten. Das war und ist immer das Ziel und oberste Maxime bei der Aufstellung bisheriger und künftiger Haushalte.“ Aus diesem Grund müssten die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger schon seit langer Zeit auf viele sinnvolle oder wünschenswerte Projekte verzichten, so Freier weiter, „da verständlicherweise nur das wirklich Notwendige gemacht werden kann“.

Freier gab zu bedenken, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Schutzschirmvertrags noch nicht absehbar gewesen war, wie stark die Stadt wachsen würde. „Ein Wachstum war eingepreist, aber in diesem Ausmaß seinerzeit für niemanden vorstellbar. Nun aber müssen wir auf diese Entwicklung reagieren können, ich spreche hier von unausweichlichen Investitionen in die Schaffung und Sanierung von Kitas und Schulen. Das ist eine enorme Herausforderung für die Stadt.“ Das Hauptproblem der Stadt seit vielen Jahren sei, dass die Aufwendungen im Sozialbereich alle Ressourcen schlucken. „Das sind die Mittel, die uns für Investitionen fehlen“, so Freier. „Würde insbesondere der Bund für die von ihm verantworteten Sozialgesetze bezahlen, würden wir längst aus eigener Kraft Überschüsse erwirtschaften und könnten die Stadt ohne neue Schulden weiterentwickeln.“

Es sei Konsens unter den politischen Verantwortlichen, so Freier weiter, dass die Stadt ihre Einnahmen künftig deutlich erhöhen müsse. „Es ist völlig klar, dass wir zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen müssen. Dass uns dies das RP nun aber schon für das Jahr 2019 als Auflage für die Jahre 2020ff ins Buch schreibt, ist vor dem Hintergrund, dass wir den Schutzschirm nicht nur einhalten, sondern die Defizite sogar geringer ausfallen als es der Vertrag zulässt, eine mehr als unangenehme Überraschung.“

Da die Gewerbesteuer ein schwer kalkulierbarer Einnahmeposten ist und in ihrer Höhe nicht auskömmlich ist, bleibt der Stadt nur die Möglichkeit, als zweite Haupteinnahmequelle die Grundsteuer B zu erhöhen. „Wie stark der Hebesatz angehoben werden muss, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht“, so Freier. Er verwies darauf, dass zusätzlich auch zahlreiche Anmeldungen der Ämter, sowohl für Erträge als auch für Aufwendungen, kritisch überprüft werden. Hier haben sich in den vergangenen Jahren teilweise erhebliche Differenzen zwischen dem Planansatz und dem tatsächlichen Ist-Ergebnis am Jahresende, ergeben. „Mit der geplanten Einnahmeerhöhung stellen wir sicher, dass alle bereits geplanten Projekte, etwa der Marktplatz-Umbau in verringertem Umfang, die Maindeich-Sanierung oder die weiteren Schulbauprojekte in den kommenden Jahren umgesetzt werden.“

Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen durch die Finanzaufsicht soll die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsentwurfs 2019 von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung abgesetzt werden. Dies gibt der Kämmerei die Möglichkeit, die notwendigen Änderungen in den kommenden Wochen zu erarbeiten und diese dann dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung in einem geordneten Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der dann überarbeitende Entwurf kann somit frühestens in der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019 beschlossen werden.

Der bisherige Haushaltsentwurf zum Zeitpunkt der Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung sah im ordentlichen Haushalt ein Minus von 14.763.585 Euro (Nachtrag 2018: -7.403.952 Euro; 2020 geplant: -9.435.990 Euro) vor und unterbietet damit die Schutzschirmvorgabe von -15,0 Millionen Euro deutlich. Der Finanzhaushalt sah einen Fehlbedarf aus Investitionstätigkeit von minus 49.539.436 Euro vor. Aufgrund der notwendigen Investitionen war im Finanzhaushalt 2019 eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 18.261.140 Euro geplant. Unterm Strich beläuft sich damit der Zahlungsmittelbedarf der Stadt (im Finanzhaushalt) 2019 auf minus 40.236.787 Euro.

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