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Stadt Offenbach

Offenbach führt Wettaufwandssteuer ein

09.02.2018

Offenbach am Main, 9. Februar 2018 – Wie im vergangenen September von Stadtkämmerer Peter Freier angekündigt, hat der Magistrat nun die Einführung einer Wettaufwandsteuer im Stadtgebiet beschlossen. Offenbach folgt damit anderen Kommunen, die eine solche bereits beschlossen haben. Grundlage der Satzung, die noch von der Stadtverordnetenversammlung Mitte März bestätigt werden muss, ist ein Musterentwurf des Hessischen Städtetages. „Eine umfassende juristische Prüfung durch die Steuerabteilung der Kämmerei kam zu dem Ergebnis, dass einer Einführung der Steuer nichts mehr im Wege steht“, teilte Freier in einer Pressekonferenz des Magistrats am 8. Februar mit. Die Steuer soll ab 1. Juli 2018 erhoben werden.

Besteuert wird nach den Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts künftig der Wetteinsatz bei Sportwetten in den Wettbüros im Stadtgebiet. Besonders beliebt sind dort Fußball- oder Pferdewetten. Je Wetteinsatz fallen 3 Prozent Steuer an. Ein Steuersatz in dieser Höhe wird nach Datenerhebungen des Deutschen Städtetages allgemein als angemessen bewertet; die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Wettbetreiber werde dadurch nicht gefährdet. Die Wettaufwandsteuer ist eine indirekte Steuer, weil sie von den Betreibern der Wettbüros erhoben, aber auf die Wettenden kalkulatorisch abgewälzt werden kann.

„Die Wettaufwandssteuer soll als präventives Lenkungsmittel dabei helfen, die Spielsucht zu bekämpfen, und gleichzeitig die Einnahmesituation der Stadt verbessern“, begründete Freier den Beschluss des Magistrats. Studien hätten ergeben, dass das Suchtpotential besonders hoch ist, wenn in Wettbüros die Sportereignisse, auf die Wetten abgeschlossen werden, auf Bildschirmen mitverfolgt werden können. „Wenn wir es mit dieser Steuer schaffen, auch nur ein paar Menschen vom Wetten abzuhalten, hat sich der Einsatz gegen die Spielsucht schon gelohnt“, sagte Freier.

Zudem gebiete die Steuergerechtigkeit, dass in Offenbach nicht mehr nur wie bisher Spielapparate besteuert werden, die in Konkurrenz zu den Wettbüros stehen. „Die Steuer auf den Wetteinsatz zu erheben, wird dem Prinzip der Steuergerechtigkeit nach den Empfehlungen des Bundesverwaltungsgerichts am ehesten gerecht“, erläuterte Freier. Seitens der Fachleute in der Abteilung Steuern der Kämmerei wird konservativ mit Steuereinnahmen in Höhe von rund 10.000 Euro pro Jahr und Wettbüro gerechnet. In Offenbach sind derzeit 26 Wettbüros gewerberechtlich gemeldet.

Darüber hinaus verfolge der Magistrat mit der neuen Steuerung ordnungspolitische Lenkungszwecke, so Freier. Die Einführung der Wettaufwandsteuer sei wie die Spielapparatesteuer, die in Offenbach schon seit 1991 erhoben wird, ein weiterer Beitrag, um die Ansiedlung und den Betrieb von Wettbüros und Spielhallen in Offenbach einzudämmen und negative Erscheinungen im Umfeld dieser Einrichtungen zu verringern. „Dies kann und soll nicht nur durch die gezielte Vergabe von Konzessionen durch das Ordnungsamt, sondern auch mit Hilfe der Steuer erreicht werden“, so Freier abschließend.

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