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Stadt Offenbach

Offenbach bekommt ein Haus des Jugendrechts im Kaiserpalais

09.01.2018

Offenbach am Main, 9. Januar 2018 – Voraussichtlich im November 2018 wird im Kaiserpalais (ehemaliges Gold-Pfeil Gebäude) in der Kaiserstraße 39 das Offenbacher Haus des Jugendrechts seinen Dienst aufnehmen. Voraussetzung ist aus Sicht der Stadt Offenbach ein Beschluss des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung auf Übernahme der Mietkosten für den städtischen Anteil. Diese Entscheidung ist absehbar, weil bereits am 8. Dezember 2016 ein entsprechender Grundsatzbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst wurde.

In einem Haus des Jugendrechts arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt unter Einbeziehung von freien Trägern unter einem Dach eng zusammen. „ Ziel ist es“, stellt der zuständige Stadtrat Paul-Gerhard Weiß aus Sicht des Jugendamts dar, „die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Prävention von Jugendkriminalität zu verbessern. Am Ende soll eine schnelle und gründliche Bearbeitung von Jugendstrafsachen und insbesondere eine erhebliche Verkürzung von Verfahren stehen.“

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist vorwiegend eine sozialpädagogische Hilfe, für den noch in der Entwicklung befindlichen jungen Menschen, der mit Strafrechtsnormen in Konflikte geraten ist. Sie versteht sich nicht als justizieller Sozialdienst wie die Bewährungs- oder Gerichtshilfe. Sollten Personalsorgeberechtigte und die betroffenen Jugendlichen die Anwesenheit eines Vertreters der Jugendhilfe in der mündlichen Gerichtsverhandlung wünschen, so wird die Teilnahme durch das Jugendamt gewährleistet.

 

„Wichtig ist“, so Weiß weiter, „dass eine effektiv gestaltete Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Justiz im Sinne des gemeinsam getragenen Ziels einer gelingenden Prävention auch unter Einbeziehung eines freien Trägers geschaffen wird“. Die personellen Ressourcen in Form von 2,5 zusätzlichen Stellen für die Jugendhilfe wurden bereits im Stellenplan für dieses Jahr verankert.

Primäre Aufgabe des freien Trägers, in dem Fall das Diakonische Werk, ist  zwischen Opfer und Täter zu vermitteln. Der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Möglichkeit zur Zusammenwirkung von Täter und Opfer, um einen Konflikt außergerichtlich beizulegen.

Dem Opfer kann der Ausgleich ermöglichen, mit der Sache abzuschließen. Gleichzeitig bietet er eine Chance, auch ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu bekommen.

Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann dazu führen, dass das Strafverfahren eingestellt wird. Bei schweren Straftaten kann es zumindest eine Strafmilderung bringen, denn in jedem Fall wird es positiv bewertet, dass der Täter Verantwortung für sein Handeln übernimmt.

In Hessen gibt es derzeit drei Standorte eines Haus des Jugendrechts, zwei in Frankfurt und eines in Wiesbaden.

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