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Stadt Offenbach

Neue Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz vorgestellt

05.07.2018

Offenbach am Main, 5. Juli 2018 – Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Offenbach hat mit Monika Grimm eine neue Leitung. Die Amtstierärztin hat seit Anfang des Jahres das Amt kommissarisch geleitet, nachdem die vorherige Leitung in den Ruhestand ging. Seit 2015 war Grimm Leiterin der Abteilung Lebensmittelüberwachung und stellvertretende Amtsleitung. Jetzt ist sie für alle drei Aufgabengebiete des Veterinäramtes zuständig: Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung. Studiert hat sie in Gießen, wo sie auch zwölf Jahre an der Universität gearbeitet hat.

„Ich möchte den Verbraucherinnen und Verbrauchern die vielen Vorschriften im Veterinär- und Lebensmittelrecht begreiflicher machen“, sagt die aus Wetzlar stammende Mutter zweier Kinder. Sie will vorbeugen: „Mein Ziel ist der Einklang von gesunden Tieren, gesunder Ernährung und gesunden Menschen – dabei setzen wir besonders auf Beratung und das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern.“

Beim Verbraucherschutz bietet das Amt Vereinsschulungen an, damit Feste lebensmittelhygienisch sicherer ablaufen. Auch bestehende Lebensmittelbetriebe und Betriebe, die in der Planungs- und Bauphase stehen, berät das Amt. Hierzu zählen die Gastronomie, Metzgereien, Bäckereien, Kioske und Supermärkte (Einzelhandel) sowie Gemeinschaftsverpflegungen und Caterer. Für besonders gute Betriebe wird in Offenbach der „Smiley“ vergeben.

„Wir sind auch zuständig für das Wohl der Tiere. Hier zeigt sich deutlich, dass viele Menschen ihr Leben nicht mehr selber organisieren und ihre Tiere deswegen nicht tierschutzgerecht halten können. Der Anteil an psychischen Erkrankungen von Tierbesitzern, aus deren Haushalten wir Tiere abholen müssen, steigt. Geht es den Tieren danach meist besser, tun mir die Menschen oft sehr leid, da hier Hilfe nur begrenzt möglich ist“, erzählt Grimm von ihrer Arbeit.

Für die Tierseuchenbekämpfung gibt es immer wieder auch in einer Stadt wie Offenbach – ohne großen Nutztieranteil – etwas zu tun. So im Jahr 2017 als die Geflügelpest vor der Tür stand oder aus aktuellen Anlass: „Wir wollen verhindern, dass die afrikanische Schweinepest  eingeschleppt wird – deshalb haben wir die Bevölkerung informiert und Warnschilder an Autobahnrastplätzen aufgestellt und arbeiten mit den Jagdausübungsberechtigten zusammen.“

Zu den Aufgaben des Amtes zählt aber auch die Beratung zum Beispiel bei der Planung von Gebäuden wie Supermärkten. Hier wird rechtzeitig auf fehlende Räume zur Einhaltung der Hygienevorschriften hingewiesen – das kann einfach auch eine Personaltoilette sein.

In Offenbach werden außerdem rund 1550 Betriebe regelmäßig kontrolliert, die mit Nahrungsmitteln arbeiten. Das reicht vom Metzger bis zur Kneipe mit Frikadellen im Angebot und umfasst auch Caterer, Supermärkte und andere Gastronomiebetriebe.  Anhand einer Risikobewertung wird die Häufigkeit der unangekündigten Kontrollen ermittelt.

Mit dem Wechsel von Grimm an die Spitze ist im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz  demnächst eine halbe Stelle als Tierarzt neu zu besetzen. „Bewerbungen werden gerne angenommen“, sagt Grimm. Insgesamt hat das Amt neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind drei Lebensmittelkontrolleure und zwei Tiergesundheitsaufseher.

Hintergrund

Die Aufgaben des Veterinäramtes ergeben sich aus den Bereichen:

  • Lebensmittelüberwachung: Der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft.
  • Tierschutz: Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere, hierzu überwacht das Veterinäramt Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen. Bei möglichen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen werden auch private Tierhaltungen überprüft.
  • Tierseuchenbekämpfung: Die Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des amtstierärztlichen Aufgabenspektrums. Im Vordergrund stehen hierbei Tierkrankheiten, die aufgrund ihrer direkten Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen und/oder ihrer Gefährdung ganzer Tierbestände von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Beispiele hierzu sind Geflügelpest (=Geflügelgrippe), Klassische und Afrikanische Schweinepest, Tollwut, Papageienkrankheit und die Amerikanische Faulbrut der Bienen.

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