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Stadt Offenbach

Kleine Fibel – große Wirkung: Mit dem Gestaltungshandbuch soll die Attraktivität der Innenstadt nachhaltig verbessert werden / Übergangszeit für Gastronomen und Gewerbetreibende

20.12.2018

Offenbach am Main, 20. Dezember 2018 – Wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit der Passanten in der Innenstadt zu gewinnen, ist mancher Gewerbetreibende erfinderisch. Da werden Fähnchen platziert, bunte Aufsteller und alle denkbaren Formen von „Kundenstoppern“ aufgestellt, thronen überdimensionierte Schilder an Fassaden und locken schrille Leuchtreklamen. Oder wird gleich eine Auswahl des Warenangebots direkt vor dem Geschäft präsentiert. Auch bei manchen Gastronomen bestimmen scheinbar oft ein günstiger Preis oder doch eher Zufall die Ästhetik der Außenmöblierung. „Solange dies in geordneter Form geschieht, hat sicher niemand etwas dagegen“, erklärt Stadtplanungsdezernent Paul-Gerhard Weiß: „Schwierig wird erst der Wildwuchs“. Mit dem Gestaltungshandbuch „Teil 3 – Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ haben Gewerbetreibende, Gastronomen und die für die öffentliche Ordnung zuständigen Stellen jetzt eine Grundlage zur gemeinsamen Gestaltung des öffentlichen Raums.

Auf rund 70 Seiten zeigt dieses unter anderem genau, wie mobile Verkaufsstände oder Marktstände auszusehen haben oder welche Werbeaufsteller in welcher Anzahl erlaubt sind. Auch vor Sonnenschirmen, Stühlen und Begrünungselementen haben die Stadtgestalter mit ihren Überlegungen nicht Halt gemacht. Trotzdem: Nicht reglementieren, sondern einen gemeinsamen Standard definieren und durchsetzen soll die jetzt vorgestellte Handreichung, erklärt Marcus Hüls vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dort zuständig für Stadtgestaltung und Stadtgrün: „Das teilweise vorhandene Durcheinander kann niemand schön finden. Letztlich geht es um Aufenthaltsqualität und ein attraktives Stadtbild, das lässt sich jetzt besser umsetzen.“

Natürlich braucht dies auch Einsicht in die Notwendigkeiten: Daher enthält die Broschüre neben den beschlossenen Vorgaben und positiven Umsetzungen auch zahlreiche Negativbeispiele. Im Frühjahr 2019 soll ein Informationsflyer an die Gewerbetreibenden und Gastronomen verteilt werden, mit einem sichtbaren Effekt vor allem was die Außengastronomie angeht, rechnet Hüls frühestens im darauffolgenden Jahr: Denn was einmal genehmigt war, hat mit Inkrafttreten der novellierten Sondernutzungssatzung für die nächsten fünf Jahre Bestand. Dem geht ein Beschluss der Stadtverordneten im Januar 2019 voraus, sobald dieser auch in politischen Gremien verabschiedet wurde, ist „Teil 3 – Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ des Gestaltungshandbuchs gültig.

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