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Stadt Offenbach

Strengere Regeln für Spielautomaten / Ordnungsamt kontrolliert Offenbacher Gaststätten

19.11.2019

Offenbach am Main, 19. November 2019 – In einer mehrstündigen Aktion hat das Offenbacher Ordnungsamt Spielautomaten in 195 Offenbacher Gaststätten kontrolliert. Grund für die Kontrolle im gesamten Stadtgebiet war eine Gesetzesänderung, welche am 10. November in Kraft getreten ist. Diese Änderung der Spielverordnung (SpielV) sieht vor, dass in Gaststätten nicht mehr als zwei Spielautomaten aufgestellt werden dürfen. Bislang waren drei Geräte zulässig. Gaststätten werden strenger reguliert, da dort getrunken und gespielt werden darf. In Spielhallen herrscht dagegen absolutes Alkoholverbot.

An dem gut fünfstündigen Einsatz unter der Leitung von Julia Schmitt und Patrick Eller waren fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Spielapparatesteuer des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern beteiligt. Bereits in den Wochen vor dem Inkrafttreten der Neuregelung hatte das Ordnungsamt die betroffenen Betriebe immer wieder mündlich und mit einem Informationsschreiben auf die fristgerechte Umsetzung der neuen Regelung hingewiesen.

„Die Ergebnisse der Kontrolle zeigen, dass das Ordnungsamt mit seiner Kommunikationsstrategie einen guten Job gemacht hat“, teilte Ordnungsdezernent Peter Freier mit. „Von den 600 in Offenbach Gaststätten aufgestellten und registrierten Spielautomaten wurden nur 13 Geräte beanstandet.“ Dies entspricht zwei Prozent aller Geräte in der Stadt, so Freier weiter. Die beanstandeten Geräte wurden versiegelt und können nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der Verstoß gegen die neuen Regelungen, wird für die betroffenen Gaststättenbetreiber teuer. Sie müssen sich einem Ordnungswidrigkeitsverfahren stellen und eine Geldstrafe bis zu 1.500 Euro zahlen.

Freier erinnerte daran, dass die Begrenzung der Glücksspielgeräte durch den Gesetzgeber ein wichtiger Beitrag gegen Spielsucht ist. „Wir nehmen diesen Schutz sehr ernst, deshalb haben wir nicht gewartet, sondern sofort nach Inkrafttreten überprüft, ob die neue Rechtslage von den Betreibern auch umgesetzt wurde.“ Die Offenbacher Betriebe konnten sich lange auf die neue Lage vorbereiten, so Freier weiter. „Und die Betreiber konnten aufgrund der vielen Aktionen des Ordnungsamtes in der Vergangenheit damit rechnen, dass die Stadt entschlossen und zeitnah die Umsetzung der neuen Regelungen überwachen wird.“ Freier zeigte sich aber auch erfreut darüber, dass sich die Offenbacher Betriebe ihrer Verantwortung und ihrer Pflichten bewusst sind. „Wir werden die Betriebe aber auch künftig im Sinne des Spielerschutzes weiter fest im Blick behalten.“       

Bildinformation:

Versiegeltes Gerät in einer Offenbacher Gaststätte. Foto: Stadt Offenbach

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