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Stadt Offenbach

Die ersten Freiwilligen Polizeihelfer nehmen ihren Dienst auf

26.11.2019

Offenbach am Main, 26. November 2019 – In einer kleinen Feierstunde haben am 25. November der Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Dr. Stefan Heck, und der Präsident des Polizeipräsidiums Südosthessen, Roland Ullmann, gemeinsam mit Vertretern der Städte Offenbach am Main, Rodgau, Obertshausen und Rödermark insgesamt sieben Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer in den Dienst gestellt. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der offiziellen Indienststellung in den Räumen der Volkshochschule Offenbach zählten unter anderem Offenbachs Bürgermeister und Ordnungsdezernent Peter Freier, der Obertshausener Bürgermeister Roger Winter, die Erste Stadträtin Andrea Schülner aus Rödermark sowie der Erste Stadtrat Michael Schüßler aus Rodgau.

In Offenbach werden ab sofort vier Freiwillige Polizeihelferinnen und -helfer im Alter von 21 bis 35 Jahren im Einsatz sein. Für die Städte Rodgau, Rödermark und Obertshausen erhielt an diesem Tag jeweils ein Helfer sein Dienstausweis und seine Ausbildungsurkunde ausgehändigt. Grundlage für den Einsatz in Offenbach ist ein Stadtverordnetenbeschluss vom 2. November 2017, der die Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes vorsieht. Im Juli 2019 unterzeichneten das Land Hessen und die Stadt Offenbach einen Kooperationsvertrag. Bereits von 2000 bis 2004 hatte die Stadt als eine von vier hessischen Kommunen im Rahmen einer Pilotphase einen solchen Dienst eingerichtet.

Mit der nun beschlossenen Wiedereinführung reagiert die Stadt Offenbach auf das starke Bevölkerungswachstum. „Gemeinsam mit der Landespolizei wollen wir mit dem Freiwilligen Polizeidienst einen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bewohnerinnen und Bewohnern leisten“, teilte Ordnungsdezernent Peter Freier mit. Ziel sei es, mehr uniformierte Präsenz ins Stadtgebiet zu bringen. „Eine Uniform schafft Respekt“, so Freier, „deshalb ist der Freiwillige Polizeidienst ein wichtiger Baustein für die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“. Ein weiterer Baustein ist die Verstärkung der Stadtpolizei: „Damit wir schneller auf Missstände wie Ruhestörungen oder Verstöße gegen die Abfallsatzung reagieren können, haben wir bereits eine personelle Verstärkung der Stadtpolizei in die Wege geleitet. Die Stadtpolizei wird künftig an sieben Tagen rund um die Uhr im Einsatz sein und dabei auch die Sicherheit in Parkanlagen und auf Plätzen im Auge haben.“

Aufgaben und Ziele der Freiwilligen Polizeihelfer

Zu den Aufgaben der freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfer zählen die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, die Überwachung des Straßenverkehrs, Unterstützung des polizeilichen Streifendienstes, des polizeilichen Ermittlungsdienstes, die Sicherung und der Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen und die Wahrnehmung von Ordnungswidrigkeiten. Grundlage ist das Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz – HFPG). Gemäß § 1 Abs. 1 sowie § 8 Satz 2 des HFPG richtet das Land den Freiwilligen Polizeidienst bei den Polizeibehörden ein – der Einsatz erfolgt im Benehmen mit der Stadt.

In erste Linie soll die zusätzliche uniformierte Präsenz dazu führen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt wird. Gerade die schlichte Streifentätigkeit ohne einen konkreten Auftrag macht es möglich, dass ein persönlicher Kontakt zur Wohnbevölkerung und zu den Passanten in den Quartieren aufgebaut wird. Dies soll auch dazu beitragen, die oft bestehende Distanz zwischen Bürgern und Ordnungsbehörden abzubauen. Als Teil des Sicherheitsapparates üben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes gesetzliche Aufgaben aus. „Dies soll aber auf besonders bürgernahe Weise geschehen“, so Ordnungsdezernent Freier. Unerheblich sei dabei, ob die Tätigkeit zur Vorbeugung von Straftaten (Aufgabe der Polizei) dient oder zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten (in der Regel Zuständigkeit der Stadt als Verwaltungsbehörde).

Der Freiwillige Polizeidienst wird fest in bereits bestehende Meldewege eingebunden, insbesondere auch zum Melden von illegalen Müllablagerungen. Die Überwachung des Straßenverkehrs soll, wegen der ohnehin bestehenden Doppelzuständigkeit von Polizei und Ordnungsbehörde, eine untergeordnete Bedeutung haben. Die Aufgabe der Polizeihelfer wird sich in der Regel darauf beschränken, die Landes- oder Stadtpolizei bei Veranstaltungen zu unterstützen. Da die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes nach § 2 Abs. 1 Ziffer 2 des HFPG über die Befugnis verfügen, Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr zu geben, sind sie eine wertvolle Hilfe, anders als eingesetztes Wachpersonal, welches diese Befugnis nicht hat. So kann der Freiwillige Polizeidienst dazu beitragen, bei zukünftigen Großveranstaltungen im öffentlichen Raum wie Stadtläufen oder Faschingsumzügen das eingesetzte Ordnungspersonal zu ergänzen.

Im Bereich der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten wird in erster Linie die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern im Vordergrund stehen. Hier gilt ein besonderes Augenmerk Delikten wie Taschendiebstahl, Fahrraddiebstahl und Sachbeschädigung. Hier können die Freiwilligen Polizeihelfer die Bürger direkt ansprechen und beraten, wie bespielweise ein Fahrrad gut gegen Diebstahl gesichert werden kann oder wie man eine Handtasche am besten trägt, damit daraus nichts entwendet wird.

Einsatzorte in Offenbach

Als örtliche Schwerpunkte des Einsatzes für den Freiwilligen Polizeidienst bieten sich aus Sicht der Stadt Offenbach die Bereiche an, in denen auch ein Quartiersmanagement eingerichtet ist. „Die vom Quartiersmanagement gesammelten Informationen lassen, neben den bei Polizei und Stadtverwaltung bestehenden Erkenntnissen, einen besonders effektiven Einsatz der Helferinnen und Helfer zu“, erläuterte Ordnungsdezernent Freier. Derzeit bieten sich folgende Bereiche an: Mathildenviertel, Nordend und Hafen, Senefelder-Quartier und Lauterborn. Daneben können die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer, besonders in der warmen Jahreszeit, ergänzend zu den Streifengängen der Stadtpolizei in der Innenstadt, auf den städtischen Spielplätzen sowie in Park- und Grünanlagen Präsenz zeigen und Missstände beobachten und melden. Ihr erster Einsatzort wird in den kommenden Wochen der Weihnachtsmarkt in der Offenbacher Fußgängerzone sein.

Bei der Planung der Streifentätigkeit in den Quartieren soll möglichst darauf geachtet werden, das die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer im gleichen Bezirk Dienst verrichten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die örtlichen Gegebenheiten und die Struktur der Menschen, die sich dort aufhalten, genau kennenzulernen.

Personalstärke in Offenbach soll erhöht werden

Um eine sichtbare Präsenz zu schaffen, soll jeweils eine Doppelstreife werktags für mindestens zwei Stunden in den fünf städtischen Quartieren unterwegs sein. Aus steuerlichen Gründen beträgt die monatliche Stundenzahl, die ein Helfer absolvieren kann, lediglich 20 Stunden. Da der Freiwilligen Polizeidienst aus Gründen der Eigensicherung immer in Doppelstreife Dienst verrichtet, müssen je Quartier 80 Monatsstunden eingeplant werden, was bei fünf Quartieren einer Gesamtstundenzahl von 400 pro Monat entspricht. Geplant ist deshalb, die Anzahl der Polizeihelfer auf bis zu 20 zu erhöhen. „In der ersten Bewerbungsphase, die seitens der Landespolizei organisiert wurde, haben sich neun Menschen gemeldet. Aufgrund der sehr strengen Auswahlkriterien konnten wir am Ende aber nur die vier heute in den Dienst gestellten Personen als geeignet einstufen“, erläuterte Freier. „Wir planen deshalb im kommenden Jahr eine zweite Bewerbungsphase, in der auch die Stadt selbst noch einmal aktiv für den Polizeidienst werben wird.“

Anforderungsprofil an Polizeihelfer

In den Freiwilligen Polizeidienst können Personen aufgenommen werden, die gesundheitlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen polizeilichen Aufgaben zu erfüllen. Zusätzlich ist ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Die Deutsche Sprache muss in Wort und Schrift beherrscht werden und die Person muss nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, dass sie die dem Freiwilligen Polizeidienst zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann. Das Mindestalter für die Helferinnen und Helfer beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 65 Jahre.

Neben diesen gesetzlichen Anforderungen nach § 3 HFPG müssen die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes für ihren Einsatz in Offenbach über eine gewisse interkulturelle Kompetenz verfügen, so dass sie in ihren Einsatzgebieten auch zwischen den verschiedenen Kulturen vermitteln können. Darauf ist bei der Bewerberauswahl ein besonderes Augenmerk zu legen. Im Hinblick auf die hohe Migrationsrate in der Stadt sollen gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für den Dienst gewonnen werden. Sie können durch ihre Sprachkompetenz Brücken bauen und Missverständnisse vermeiden helfen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn die in den Quartieren eingesetzten Helfer dort auch ihren Wohnsitz oder soziale Kontakte hätten, dies verstärkt die Bindung zur Aufgabe.

Bildinformation:

In den Dienst gestellt wurden gestern vier neue Freiwillige Polizeihelfer für Offenbach. Von links: Claus Spinnler (Leiter Abteilung Einsatz im Polizeipräsidium Südosthessen), Dominik Kozak, Marko Marosevic, Peter Freier (Bürgermeister und Ordnungsdezernent), Dimitar Kasim, Staatssekretär Dr. Stefan Heck (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport), Kim-Madline Oppermann und Polizeipräsident Roland Ullmann (Polizeipräsidium Südosthessen). Foto: Stadt Offenbach / georg-foto.de

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