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Stadt Offenbach

Gepflegt einkehren: Offenbacher Smiley zeichnet Gaststätten aus

30.07.2019

Offenbach am Main, 30. Juli 2019 – Bitte lächeln! Seit 2011 wird der Offenbacher Smiley an Gaststätten übergeben, die bei den durchschnittlich einmal jährlich stattfindenden Kontrollen ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Dieser „positive Smiley“ visualisiert das Recht der Verbraucher, sich über das Ergebnis von Lebensmittelkontrollen informieren zu dürfen. Monika Grimm, Amtsleiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, erklärt, wie der Smiley funktioniert und wie die Rechte der Verbraucher durchgesetzt werden können.

Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt risikoorientiert. Betriebe mit einem höheren Risiko werden häufiger kontrolliert. Das Risiko eines Betriebes bestimmt sich aus der Betriebsart, den Produkten, die herstellt beziehungsweise verkauft werden (Produktrisiko) und Faktoren, die der Betriebsinhaber direkt beeinflussen kann. Dazu zählt beispielsweise das bisherige Verhalten des Unternehmers. „Ein Caterer, der Kindergärten beliefert, ist potentiell ein größeres Risiko, als eine Schankwirtschaft“, sagt Grimm.

Der Offenbacher Smiley basiert auf einer amtlichen risikoorientierten Kontrolle der Lebensmittelüberwachung nach den Anforderungen der EU-Verordnungen 178/2002 und 825/2004. Als Grundlage für die Überprüfung dienen die zehn Punkte des Beurteilungsbogens der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung, der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb)“. Diese zehn Punkte sind: Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Überprüfung der Rückverfolgbarkeit (woher kommen die Lebensmittel) und der hergestellten Produkte sowie Wareneingangskontrollen. Weiterhin Mitarbeiterschulungen, die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen (wie werden Gefahren benannt und überwacht), Temperaturüberwachung, bauliche Beschaffenheit (dazu gehört auch die Abfallbeseitigung), Personal- und Produktionshygiene und Schädlingsbekämpfung.

Bei einer Gaststätte, die einen Smiley bekommen hat, können die Verbraucher hygienisch tadellose Räumlichkeiten und Mitarbeiter sowie einwandfreie Lebensmittel erwarten. Der Smiley wird auf Antrag des Betriebes in Form einer Urkunde mit dem lachenden Smiley und den Betriebs- und Kontrolldaten eingerahmt übergeben.

„Mit der Vergabe des Smileys zeichnen wir Betriebe aus, die die hygienischen Voraussetzungen in besonderem Maße erfüllen. Das ist eine Anerkennung für die Betreiber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Betrieben. Zugleich schafft es Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger“, so Stadträtin Sabine Groß.

Für einen Internetauftritt ist auch eine Übermittlung im PDF-Format möglich. Kosten entstehen dem Betrieb für die Vergabe nicht. Der Offenbacher Smiley ist maximal gültig bis zur nächsten durchgeführten Lebensmittelkontrolle und der daraus resultierenden Bewertung.

Link

www.offenbach.de/offenbacher-smiley

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