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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach ergreift Notsicherungsmaßnahme an Einzelkulturdenkmal „Bahnhof Bieber“

23.12.2020

Offenbach am Main, 23. Dezember 2020 – Das Einzelkulturdenkmal „Bahnhof Bieber“ in der Poststraße 11 stammt aus dem Jahr 1896 und steht unter Denkmalschutz. Nach Unterlagen der Offenbacher Bauaufsicht sind an dem Gebäude seit 2008 durch die Eigentümer-Gesellschaft keine wesentlichen Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden. Weil es in den vergangenen Jahren zu keiner Verständigung mit der Eigentümer-Gesellschaft gekommen ist und diese notwendige Maßnahmen zum Erhalt des Bauwerks in Eigeninitiative bislang ablehnt, müssen nun Notsicherungsmaßnahmen am Gebäude eingeleitet werden.

Das Gebäude ist inzwischen erheblich beschädigt: „Wir rechnen jederzeit mit einem teilweisen oder vollständigen Verlust dieses Denkmals, weil mit Einsturz zu rechnen ist. Daher ist umgehendes Handeln geboten“, erläutert Baustadtrat Paul-Gerhard Weiß. Das Bauaufsichtsamt wird daher als untere Denkmalschutzbehörde und in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen ab Mitte Januar 2021 auf Kosten der Eigentümerin die Notsicherungsmaßnahme vornehmen. Dabei wird, soweit es Witterungsschutz und Statik zwingend gebieten, der Dachstuhl ersetzt sowie das Gebäude im Inneren von maroden Lasten befreit und von innen her ausgesteift. Die Gesamtkosten einschließlich Vorbereitung und Ausführung werden sich voraussichtlich auf rund 242.000 Euro belaufen. Die Kosten werden der Eigentümer-Gesellschaft in Rechnung gestellt.

Hintergrund

Der Bieberer Bahnhof zeichnet sich durch seine für die Entstehungszeit typische, die Gebäude der Eisenbahn charakterisierende Prägung aus. Er ist damit ein bedeutsames Dokument der Eisenbahngeschichte. Seine Konstruktion und Gestaltung sind von besonderem historischen Wert und machen es zu einem erhaltenswerten Kulturgut. Als solches steht es ausweislich der Denkmaltopographie „Eisenbahn in Hessen“ von 2005 und mittlerweile auch in der Denkmaltopographie der Stadt Offenbach am Main unter Denkmalschutz.

Nach Aufgabe der Nutzung durch die Bahn und für die Dauer längerer Verkaufsverhandlungen stand das Gebäude einige Zeit leer. Es wurde schließlich im Dezember 2009 durch eine GmbH erworben. Zu diesem Zeitpunkt war das Gebäude in einem Zustand, in dem Maßnahmen zum Witterungsschutz und gegebenenfalls zur Sicherung der Standsicherheit erforderlich waren.

Bereits 2008 wurden der Bauaufsicht Pläne für Umbau, Anbau und Nutzungsänderungen vorgelegt, die positiv bewertet wurden, insbesondere in der Folgezeit auch in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht. Im Dezember 2008 war der Status des Gebäudes im Denkmalschutz der Eigentümer-Gesellschaft bekannt, die 2009 das Gebäude erwarb. Seitdem wurden keine neuen Pläne vorgelegt oder Anfragen gestellt. Zuletzt bestand ihrerseits auch kein Interesse an Begehungen zur Sicherheit der Liegenschaft.

„Die Bauaufsicht hat über die Jahre immer das Ziel verfolgt, mit der Eigentümerin eine gemeinsame Gesprächsebene zu finden und sie dazu zu bewegen, das Gebäude wenigstens zwecks Erhaltung ordnungsgemäß zu sichern. Diese Kontakte konnten leider aber nicht auf eine sachliche Ebene gelenkt werden – der Erfolg war daher gering“, berichtet Weiß. „Es hat sich herausgestellt, dass nach Übernahme nie eine Nutzung oder Erhaltung des Gebäudes durch den Eigentümer geplant war.“

Der Stadt, ihren Verantwortlichen, einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger, der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist sehr an dem Erhalt dieses historisch relevanten Bauwerks gelegen. Es bewahrt bedeutsame Eisenbahngeschichte, macht sie erlebbar und dokumentiert damit auch ein Stück Zeitgeschichte des Stadtteils und seiner Entwicklung. „Diesem Einzelkulturdenkmal, seiner Umgebung und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ist zu wünschen, dass das Gebäude seinem besonderen Charme entsprechend erneuert und wiederbelebt wird“, sagt Weiß.

Solange diese Perspektive nicht gegeben ist, so Weiß weiter, wird die untere Denkmalschutzbehörde ihre Möglichkeiten nutzen, die mangelnde, auch rechtliche Verantwortung der Eigentümerin durch ordnungsbehördliche Maßnahmen aufzufangen und zumindest den Erhalt des Denkmals zu sichern.

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