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Stadt Offenbach

12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die städtische Verkehrsüberwachung

18.02.2020

Offenbach am Main, 18. Februar 2020 – Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Offenbach übernimmt ab sofort wieder mit eigenes städtisches Personal. Zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen heute im Sachgebiet Verkehrsdienste des Ordnungsamtes ihren Dienst auf. Offenbach ist damit die erste Großstadt im Rhein-Main-Gebiet, die „alle Mitarbeiter an Bord“ vermeldet und die Verkehrsüberwachung nun wieder mit voller Kraft betreiben kann. Damit sind die Einschnitte, die aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt Anfang Januar eingetreten waren, ausgeglichen. „Ich freue mich, dass die Besetzung der zwölf Stellen, die die Stadtverordnetenversammlung vorausschauend im Stellenplan 2020 geschaffen hatte, so schnell mit bereits ausgebildetem Personal erfolgen konnte. Mit dem Einsatz der eigenen hoheitlichen Bediensteten erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs nunmehr auf sicherer rechtlicher Grundlage und für alle herrscht damit die notwendige Klarheit“, erklärte Bürgermeister und Ordnungsdezernent Peter Freier bei der Begrüßung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In einem wegweisenden Urteil zur Überwachung der Geschwindigkeit hatte das OLG Frankfurt bereits im November 2019 einen deutlichen Hinweis gegeben, dass es den Grundsatz „Überwachung nur durch staatliche Mitarbeiter“ auch auf die anstehende Überprüfung der Überwachung des ruhenden Verkehrs anwenden werde. Der Magistrat hatte diesen Hinweis sehr ernst genommen und vorsorglich zwölf neue Stellen für die Verkehrsüberwachung im Stellenplan 2020 vorgesehen, damit im Fall der Fälle die Stadt Offenbach handeln kann. Am 21. Januar erging das vom OLG Frankfurt angekündigte Urteil. Auf Anregung der Stadt Offenbach erteilte nur wenige Tage später das Hessische Innenministerium die Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Stellenbesetzung im Vorgriff auf das anstehende Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2020. Durch die bereits frühzeitig erfolgten verwaltungsseitigen Vorbereitungen konnten die Ausschreibung und das Stellenbesetzungsverfahren in sehr rascher Zeit erfolgen und zum Abschluss gebracht werden. „Ich bin dem Innenministerium sehr dankbar für die schnelle Reaktion und Unterstützung. Damit wurde der Weg frei gemacht für das von Ordnungsamt und Personalamt bestens vorbereitete Verfahren“, betonte Bürgermeister Peter Freier.

Ab sofort sind die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Zu ihren Kompetenzen zählen unter anderem das Erteilen von Verwarnungen im ruhenden Verkehr und Abschleppmaßnahmen von behindernd abgestellten Kraftfahrzeugen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montag bis Samstag von 6.30 Uhr bis 22 Uhr im Einsatz. Unterstützung an Sonntagen, Feiertagen und nachts erhält die städtische Verkehrsüberwachung zukünftig von der Offenbacher Stadtpolizei, sobald deren 24 Stundendienst eingeführt wird. Dies geschieht voraussichtlich im Juli und soll eine nahezu lückenlose Verkehrsüberwachung gewährleisten.

Warum ist eine Verkehrsüberwachung eigentlich so wichtig?

Den begrenzten öffentlichen Straßenraum teilen sich ganz verschiedene Verkehrsteilnehmer. „An erster Stelle stehen die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss“, betonte der Sachgebietsleiter der Stadtpolizei und der Verkehrsüberwachung Pascal Becker. Ohne die Überwachung des ruhenden Verkehrs käme der Verkehr in der Stadt in vielen Bereichen rasch zum Erliegen. Die Verkehrssituation in der Offenbacher Innenstadt und in den einzelnen Stadtteilen ist durch eine hohe Verkehrsfrequenz mit einem sehr hohen Anteil an Besucher- und Lieferverkehr geprägt. Die innerstädtischen Wohngebiete sind vor allem durch einen regen Parkplatzsuchverkehr belastet. Deshalb bestehen teilweise besondere Parkregelungen für Besucher und Bewohner. Die Verkehrsüberwachung richtet sich bei ihren Einsätzen nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und nach den örtlichen Besonderheiten des Straßenverkehrs.

Die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung sind deshalb in verschiedenen Bezirken im Einsatz. Zum einen sollen im Rahmen der Überwachungstätigkeiten vor allem Parkverstöße in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel Haltverboten, Sperrflächen, Geh- und Radwegen, Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen insbesondere an Schulen, und dem öffentlichen Teil von Feuerwehrzufahrten geahndet werden. Aber auch die Überwachung der bestehenden Parkordnungen, zum Beispiel in den Gebieten mit besonderen Parkregelungen für Bewohner und Besucher, in Parkscheinzonen, in Bereichen mit Parkscheibenregelungen, der Fußgängerzone in der Frankfurter Straße, verkehrsberuhigten Bereichen und auf Schwerbehindertenparkplätzen soll gewährleisten, dass die Regelungen der städtischen Verkehrsentwicklungs- und Parkraumkonzepte auch in der Praxis umgesetzt werden können. Ziel ist es dabei, eine höhere Nutzungsfrequenz der innerstädtischen Stellplätze zu erreichen und eine Belegung durch Dauerparker zu vermeiden. Die Kontrollen sollen gewährleisten, dass die für Bewohner reservierten Parkflächen und die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze nur durch Parkberechtigte genutzt werden.

„Dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und vor allem Kinder wird ein absoluter Vorrang eingeräumt“, sagte Becker. So wird ganzjährig gezielt das Parkverhalten vor Schulen, aber auch die Schulwege durch Geschwindigkeitsmessungen, überwacht. Weiterhin führen die städtische Verkehrsüberwachung und die Stadtpolizei gemeinsam mit der Landespolizei gezielte Aktionen an Schulen und Kindertagesstätten zu Beginn jedes neuen Schulhalbjahres durch. „Bei Großveranstaltungen, Märkten und Fußballspielen im Sparda Bank Hessen Stadion (Bieberer Berg) sind wir ebenfalls mit vielen Leuten für Sonderkontrollen im Einsatz“, so Becker.                              

Wie wird die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durchgeführt?

Betroffene erfahren von der Ordnungswidrigkeit in der Regel durch einen Hinweiszettel am Fahrzeug. Mit Hilfe mobiler Datenerfassungsgeräte wird der Verstoß vor Ort aufgenommen. Per Post erhält der Fahrzeughalter den sogenannten Anhörbogen mit Verwarngeldangebot. Dieses Verfahren stellt eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarngeldangebot in Höhe von 5 bis 55 Euro dar. „Die Verwarnung ist ein wichtiges Mittel der Verkehrserziehung, welches dazu dient, Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften zu erinnern und begangene geringfügige Verkehrsverstöße schnell und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand zu ahnden“, erläutert Becker. Es ist somit für die Behörde und den Betroffenen ein kostengünstiges informelles Vorverfahren.

Die Höhe des Verwarnungsgeldes richtet sich dabei nach der Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeit und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für ganz Deutschland einheitlich geregelt. Die Verwarnung muss innerhalb der im Anhörbogen angegebenen Frist angenommen und bezahlt werden. Wird das Verwarnungsgeld bezahlt, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Innerhalb dieser Frist können aber auch bei der Verwarn- und Bußgeldstelle der Stadt Offenbach am Main Einwände gegen die Verwarnung vorgetragen werden. Diese werden dann geprüft. Wird das Verwarngeldangebot nicht angenommen, das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt, oder erlaubt der vom Betroffenen geschilderte Sachverhalt die Rücknahme der Verwarnung nicht, wird das Verfahren an das zuständige Regierungspräsidium in Kassel abgegeben. In der Regel wird dann ein Bußgeldverfahren gegen den Verantwortlichen für die Verkehrsordnungswidrigkeit eingeleitet. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, werden zusätzlich als Verfahrenskosten Gebühren von mindestens 25 Euro und Auslagen z. B. für die Postzustellung von 3,50 Euro sowie andere Aufwendungen durch die Verwaltungsbehörde erhoben. Die Verfahrenskosten sind gesetzlich vorgeschrieben. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann dann ein Einspruch ausschließlich beim Regierungspräsidium eingelegt werden.

Wer ist zuständig für die Verkehrsüberwachung?

Die Zuständigkeit in Hessen liegt gleichrangig bei den Ordnungsbehörden (Ordnungsamt) und der Landespolizei. Bei Beschwerden welche beim Ordnungsamt eingehen, muss jedoch zunächst die Dringlichkeit betrachtet werden. „Das Telefon der Leitstelle der Stadtpolizei ist ähnlich der polizeilichen Notrufnummer 110 eigentlich nur für unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr gedacht“, so Becker.

Das betrifft im ruhenden Verkehr in erster Linie mobile Haltverbote wegen Umzug oder Bauarbeiten, zugeparkte Ausfahrten (nur aus dringenden Gründen wie Arbeitsaufnahme, Arztbesuch und so weiter und gilt nicht für Einfahrten auf das Grundstück), nummerierte Schwerbehindertenparkplätze und alle Situationen bei dem durch das ordnungswidrig geparkte Fahrzeug eine gegenwärtige Gefahr entsteht oder entstehen kann. „Da das Telefon der Leitstelle der Stadtpolizei in der Regel sehr stark frequentiert ist, und für alle anderen Maßnahmen der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel Meldungen über hilflose Personen, Ruhestörungen, gefährliche Gegenstände und störendes Verhalten in der Öffentlichkeit benötigt wird,  bitten wir Sie dies zu berücksichtigen und wirklich nur im Notfall diese Telefonnummer zu kontaktieren“, appelliert Becker an die Offenbacher.

Gerne nimmt aber die in 2019 zusätzlich eingerichtete Beschwerdestelle der Stadtpolizei Meldungen und Hinweise über Parkmissstände entgegen. Zwei Mitarbeiterinnen prüfen Anliegen umgehend, erstellen gegebenenfalls einen Kontrollauftrag für die Verkehrsüberwachung und geben eine Rückmeldung über die geplanten Maßnahmen der Verkehrsüberwachung.

„Ebenfalls haben die Offenbacherinnen und Offenbacher noch die Möglichkeit eine sogenannte Fremdanzeige einzureichen. Dazu kontaktieren Sie bitte unsere Verwarn-und Bußgeldstelle. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns dort leider nicht möglich, Verfahrensstände mitzuteilen.“

Informationen der Stadtpolizei

Wie kann ich die Stadtpolizei erreichen:

Autowracks:
Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit abgelaufenen Kurzeitkennzeichen melden sie bitte an Herr Rüsch / Frau See unter 069 8065 2559 oder per mail an autowrackoffenbachde

Beschwerdestelle:
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne Eilbedürftigkeit melden Sie bitte über die Telefonnummer 069 8065 2860 an Frau Matthes / Frau Gorie, per E-mail an stadtpolizei-leitungoffenbachde oder den Mängelmelder auf offenbach.de.

Sicherheitstelefon: (Mo-Sa 6.30 bis 0 Uhr ausgenommen feiertags):
Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Eilbedürftigkeit wegen einer gegenwärtigen Gefahr melden Sie bitte unter der Telefonnummer 069 8065 2123 oder 3195 an die Leitstelle der Stadtpolizei. Um einen schnellen Einsatz gewährleisten zu können, bitten wir Sie, diese Telefonnummer auch nur für solche Zwecke zu kontaktieren.  Für allgemeine Beschwerden nutzen Sie bitte die oben genannten Kontaktdaten der Beschwerdestelle.

Verwarngeldstelle:
Anzeigen von verkehrsordnungswidrig geparkten Fahrzeugen bitte per mail an verwarngeldstelleoffenbachde senden, da mündliche Anzeigen nicht angenommen werden können. Eine Sachstandsrückmeldung erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

 

Bildinformation

Bürgermeister Peter Freier (li.) mit den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung und Pascal Becker (3. v. re.) und Frank Weber (3. v. li.) vom Ordnungsamt. Foto: Stadt Offenbach / georg-foto, offenbach

                                                      

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