Informationen für Reisende
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Urlaubsplanung und Hinweise zu allen Ländern
Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten und sich sollten vor Abreise über den Status des Reiselandes und die entsprechenden Regeln für die Einreise informieren. Die Behörden des jeweiligen Landes entscheiden zudem, welche Maßnahmen bei einem Infektionsgeschehen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Reisende sollten die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während ihres Aufenthaltes im Ausland über die Lage in ihrem Heimat- und Urlaubsort informieren.
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes sind die Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder aufgeführt:
Links und Informationen zu Reiseregeln vom Bundesgesundheitsministerium
Test- und Quarantänepflichten
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gelten strenge Nachweis- und Quarantäneregelungen.
Derzeit ist kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht, gilt eine Testpflicht (PoC-Antigen- oder PCR-Test). Reisende ab 12 Jahren müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest oder PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden gemessen am Zeitpunkt der Einreise bzw. der geplanten Einreise ist.
China ist derzeit als Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht (Stand 8.1.2023). Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist eine kurzfristige Änderung der Einstufung jederzeit möglich.