Busverkehr mit Wasserstofftechnologie würde teurer werden

Lebenszykluskosten sind bei E-Bussen geringer
Bereits am 14. September 2016 hatte sich der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe mit der Fragestellung „Busantrieb – quo vadis OVB“ befasst und die verkehrlichen, betrieblichen und ökologischen Vorteile von E-Bussen herausgearbeitet. Auf Grundlage des Aufsichtsratsbeschlusses vom September 2016 war eine Voruntersuchung mit Unterstützung des Landes Hessen durchgeführt und im Anschluss daran eine Machbarkeitsstudie erarbeitet worden. Die Machbarkeitsstudie wurde dem Aufsichtsrat sowie der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung vorgestellt, zu der auch die Stadtverordneten eingeladen waren. Die Vorteile des Elektroantriebs sind im Wesentlichen: Bei der Batteriebustechnik sind die Lebenszykluskosten geringer und die Marktverfügbarkeit ist höher als bei Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb.
Die Lebenszykluskosten berücksichtigen die Aufwendungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur, die Kosten für Ersatzbeschaffungen, die Energiekosten sowie die Instandhaltungskosten. Derzeit ist der Marktpreis für E-Busse mit 12 Metern Länge um rund 120.000 Euro und für 18-Meter-Busse um rund 185.000 Euro niedriger als bei Fahrzeugen mit Brennstoffzelle.
Wasserstofftankstelle auf Betriebsgelände nicht genehmigungsfähig
Die Energiekosten für einen E-Bus werden auf 0,27 Euro pro Kilometer beziffert, der Einsatz eines Brennstoffzellenbusses kostet dagegen pro Kilometer 0,81 Euro. So benötigt ein E-Bus 1,5 kWh Strom pro Kilometer (aktueller Marktpreis: 0,18 Euro/kWh), ein Brennstoffzellenbus 9 Kilogramm Wasserstoff pro 100 Kilometer (aktueller Marktpreis: 9,00 Euro/kg).
„Wasserstoffbusse kosten in der Anschaffung und im Betrieb wesentlich mehr und sind bisher kaum verfügbar auf dem Fahrzeugmarkt. Zudem dürfte eine Wasserstofftankstelle auf dem Betriebsgelände aufgrund der Gefahren mit der Lagerung im Wohngebiet und des großen Platzbedarfs kaum genehmigungsfähig sein“, so die Mobilitätsdezernentin Sabine Groß.
Beschränkung auf eine zusätzliche Technologie
„Natürlich werden wir in Offenbach die Entwicklung anderer Antriebsarten und Tests bei anderen Verkehrsbetrieben beobachten“, so die Dezernentin. „Aufgrund der Größe der Offenbacher Verkehrs-Betriebe müssen wir uns jedoch mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen auf eine zusätzliche Technologie beschränken. Jede Technologie stellt andere Anforderungen an die Abstellung, die Wartung, den Betrieb der Fahrzeuge und damit auch an das Personal. Dadurch würden zusätzliche Kosten entstehen, die für ein Unternehmen der Größe der OVB nicht tragbar wären.“
Auch dieses Argument lag für die Entscheidung des Aufsichtsrats bei der Frage, welche alternative Antriebsart genutzt werden soll, auf dem Tisch.
02. September 2019