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Stadt Offenbach

Maskenpflicht in Offenbacher Stadtbussen kontrolliert

25.07.2022 – In Bussen und Bahnen müssen Fahrgäste weiterhin eine medizinische Maske tragen. Angesichts der bundesweit steigenden Corona-Fallzahlen haben die Offenbacher Verkehrsbetriebe (OVB) und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Offenbach in Bussen an der Station Offenbach Marktplatz die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.

Von den insgesamt 350 kontrollierten Personen wurden 20 Fahrgäste ohne Maske angetroffen, sieben weitere Personen wurden verwarnt, weil sie die Maske nicht korrekt getragen haben. Im Einsatz waren acht Mitarbeitenden des RMV-Serviceteams, die von Mitarbeitenden der OVB unterstützt wurden. Die Stadtpolizei unterstützte mit vier Mitarbeitern. 

„Die 20 Fahrgäste, die sich nicht an die Regelung gehalten haben, erwartet nun ein Bußgeld der Stadtpolizei in Höhe von 100 Euro“, erklärt Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. „Die Kontrolle von Stadtpolizei, OVB und RMV hat aber auch ergeben, dass sich die meisten Offenbacherinnen und Offenbacher an die Maskenpflicht halten.“

„Vor dem Hintergrund bundesweit steigender Infektionszahlen ist es wichtig, dass Fahrgäste sich an die Regeln halten, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen“, betont Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin Sabine Groß. „Im ÖPNV gilt weiterhin die vom Land Hessen verordnete Maskenpflicht. Fahrgäste müssen OP-Maske oder Schutzmasken des Standards FFP2, KN95 oder N95 tragen. Zulässig sind auch vergleichbare Masken ohne Atemventil.“

„Während des 9-Euro-Tickets sind aktuell besonders viele Fahrgäste unterwegs. Zudem erleben wir derzeit eine Corona-Sommerwelle. Damit Bus- und Bahnfahren auch in stark nachfragten Situationen sicher ist, ist es wichtig, dass alle Fahrgäste weiterhin Maske tragen“, so RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Mein Dank gilt den Offenbacher Verkehrsbetrieben und der Stadtpolizei mit der heutigen Kontrolle all jene verwarnt zu haben, die sich nicht an die Maskenpflicht halten und so sich, die Mitreisenden und auch das Personal gefährden.“

Die Maskenpflicht gilt für alle Fahrgäste mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren sowie Fahrgästen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinischen Masken tragen können. An Haltestellen und Bahnsteigen ist das Tragen von Masken freiwillig, wird aber empfohlen.

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