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Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Entsorgung von Abfällen.
Wie wird die Abfallgebühr bemessen?
Grundlage ist das Volumen und die Anzahl der Restabfall- und Biotonne, die jeder Liegenschaft zur Verfügung stehen. Außerdem richtet sich die Gebühr danach, wie oft die Behälter geleert werden und welcher Service bestellt ist, ob also die Müllwerker die Tonnen vom Hof auf die Straße holen und wieder zurückstellen oder nicht.
Die Papiergefäße und die Gelbe Tonne für Verpackungen aus Kunststoff und Metall werden hingegen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Welche Tonnen muss ich auf meinem Grundstück aufstellen?
Wenn ein Grundstück bewohnt ist oder dort aus anderen Gründen Abfälle anfallen, sind die Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, ausreichend große Gefäße für Restabfall, Bioabfall und Papier aufzustellen. Für Restmüll benötigen Sie eine Tonne mit einem Volumen von mindestens zehn Litern pro Bewohner und Woche, bei Biomüll beträgt das Mindestvolumen pro Bewohner und Woche sechs Liter.
Falls ausnahmsweise mehr Abfälle anfallen können Restmüllsäcke gegen Gebühr erworben und bei der Leerung neben einer Restabfalltonne bereitgestellt werden. Wenn ein Abfallbehälter regelmäßig überfüllt ist, muss auf ein größeres Volumen umgestellt werden. Verpackungsabfälle aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen müssen über die Gelbe Tonne oder Gelbe Säcke entsorgt werden.
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Gebühren zu reduzieren?
Wer seinen Abfall konsequent trennt, kann gegebenenfalls auf einen kleineren, günstigeren Restabfallbehälter umstellen und dadurch Gebühren reduzieren. Auch wer von der wöchentlichen Leerung auf die 14-tägige Abfuhr umstellt, spart Geld. Der Stadtservice unterstützt die Bemühungen zur Getrenntsammlung durch die kostenlose Bereitstellung von Gefäßen für Papier und Verpackungen (Gelbe Tonne).
Auch die getrennte Sammlung von Bioabfällen kann sich lohnen: Die Biotonne ist nämlich bei gleichem Volumen wesentlich kostengünstiger als die Restabfalltonne. Allerdings darf das Gefäßvolumen nicht so stark reduziert werden, dass das über die Satzung definierte Mindestvolumen unterschritten wird. Dieses Mindestvolumen beträgt bei Restabfall zehn Liter pro Einwohner und Woche, bei Bioabfall sechs Liter pro Einwohner und Woche.
Warum kann ich mein Tonnenvolumen nicht beliebig reduzieren?
Über die Abfallgebühren müssen auch Kosten abgedeckt werden, die unabhängig von dem Aufkommen an Rest- oder Bioabfall entstehen. Dazu zählen z.B. die Kosten für die kostenlose Einsammlung von Sperrmüll, Papier und die Sondermüllkleinmengen sowie der Betrieb des Wertstoffhofes. Diese Kosten werden über die Restabfallgebühr abgedeckt.
Um alle Bürger anteilig an diesen Kosten zu beteiligen, muss ein sog. Mindestgefäßvolumen vorgehalten werden. Insofern hat dieses Mindestvolumen auch die Funktion einer Mindestgebühr.
Das Mindestvolumen soll außerdem sicherstellen, dass alle Abfälle, die auf einem Grundstück anfallen, tatsächlich auch ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wie erkenne ich, welche Größe / welchen Abfallrythmus und welche Serviceart meine Abfallbehälter haben?
Jedes Gefäß hat seitlich ein Etikett, auf dem die Behälternummer und der Standort, sowie Abfallart, Größe, Serviceart und Leerungsrhythmus stehen.
Wie kann ich einen Antrag auf Änderung des Gefäßvolumens stellen?
Der Antrag kann formlos per Brief, E-Mail oder Fax an den Kundenservice gerichtet werden. Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern in der Daimlerstraße stellen.
Wer kann den Antrag auf Änderung des Gefäßvolumens stellen?
Nur der Eigentümer, beziehungsweise die Hausverwaltungen oder Bevollmächtigte. Mieter müssen sich an den Vermieter wenden.
Wer ist der Bescheidempfänger?
Gebührenbescheidempfänger ist der Grundstückseigentümer oder ein von ihm Bevollmächtigter.
Was ist, wenn ich mit dem Gebührenbescheid nicht einverstanden bin?
Sind Sie mit einem Gebührenbescheid nicht einverstanden, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Bitte beachten Sie hierbei die Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid. Der Widerspruch sollte möglichst begründet werden, dann ist eine schnellere Bearbeitung möglich.
Wie oft wird die Gelbe Tonne in Offenbach geleert? / Wie oft werden die Gelben Säcke abgeholt?
Alle vier Wochen. Die genauen Termine für jede Liegenschaft stehen im Abfallkalender der Stadt Offenbach.
Muss ich eine Gelbe Tonne bestellen oder kann ich auch Gelbe Säcke benutzen?
In Offenbach kann man es sich aussuchen, ob man lieber ein Gefäß für die Verpackungsabfälle haben möchte oder sie in Säcken sammelt.
Wie oft wird die Papiertonne in Offenbach abgeholt?
Alle zwei Wochen. Die genauen Termine für jede Liegenschaft stehen im Abfallkalender der Stadt Offenbach.