Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Besonderes Vergissmeinnicht

Vogel des Jahres 2025: Der Hausrotschwanz lässt sich auch auf Friedhöfen blicken.
Staude des Jahres 2025: Das Kaukasus-Vergissmeinnicht ist ein schöner Grabschmuck.

Zarte Blüten mit herzförmigen Blättern – und dann auch noch ein Vergissmeinnicht: Die Staude des Jahres eignet sich hervorragend für die Bepflanzung von Grabstätten. Diesen Titel für 2025 hat die Brunnera macrophylla, bekannt als Kaukasus-Vergissmeinnicht, vom Bund Deutscher Staudengärtner wegen ihrer besonderen Anziehungskraft erhalten. Von April bis Juni blüht sie himmelblau oder weiß, danach zaubern ihre gemusterten Blätter willkommene Lichtreflexe auch an schattige Standorte. Die bekannteste Sorte „Jack Frost“ erinnert aufgrund ihrer grün-weißen Blattzeichnung an eine von Raureif überzogene Pflanze. Sie ist so unkompliziert wie robust und hält auch kalte Winter aus.  

Auch der Vogel des Jahres 2025 ist von Frühjahr bis Herbst auf Friedhöfen anzutreffen: Der Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) gehört zu den gefiederten Frühaufstehern und lässt seinen eigenwilligen „Gesang“ gerne schon vor Sonnenaufgang erklingen. Laut NABU erinnern seine knirschenden, klappernden und flötenden Laute an „Störgeräusche eines Fernsehers“. Als Kulturfolger fühlt sich der ursprünglich im Gebirge beheimatete Zugvogel auch in Städten wohl – vor allem in naturnahen Gärten wie auf den Offenbacher Friedhöfen findet er seine Hauptnahrungsquelle, die Insekten. Im Gegensatz zum Gartenrotschwanz, der auch eine orangefarbene Brust hat, ist beim grau-schwarzen Hausrotschwanz nur der namensgebende Körperteil rostrot gefärbt.

 


Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung
Mühlheimer Straße 425
63075 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Behindertenparkplätze vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

Buslinien 103, 107, 120 (Haltestelle Neuer Friedhof)

Weitere Hinweise

Besucherparkplatz in der Ulmenstraße

Öffnungszeiten

Die Friedhöfe sind wie folgt geöffnet:

November bis Februar:
Montag-Freitag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr

März und Oktober:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr

April bis September:
Montag-Freitag: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 7.00 Uhr - 20.00 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise