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Stadt Offenbach

Änderungen in der Friedhofssatzung: Umweltschutz bei Grabpflege

26.11.2020 – Die Städtischen Friedhöfe in Offenbach sind nicht nur Orte der Trauer und des Gedenkens, sie stehen auch für Umwelt- und Naturschutz sowie für Artenvielfalt. Diese Funktion wird jetzt mit Änderung der Friedhofssatzung gestärkt. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Darin wird jetzt festgeschrieben, was weitgehend auch schon geübte Praxis ist: Auf den Friedhöfen besteht ein generelles Verbot von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln und bei Bestattungen dürfen ausschließlich leicht verrottende Naturprodukte verwendet werden.

Keine Grabsteine aus Kinderarbeit und Neuregelung anonymer Bestattungen

Außerdem ist in der Neufassung ein Beschluss aus dem Stadtparlament umgesetzt. Danach wird verboten, dass Grabsteine aus Kinderarbeit aufgestellt werden dürfen. Künftig müssen Verkäufer von Grabsteinen – meist Steinmetz oder Steinmetzin –das Zertifikat einer Prüforganisation vorlegen. Zumindest aber muss er oder sie schriftlich erklären, dass keine Anhaltspunkte für Kinderarbeit bekannt sind.

Neu ist auch die Regelung für anonyme Bestattungen: Aufgrund vielfacher Wünsche von Hinterbliebenen findet keine vollständig anonyme Beisetzung mehr statt. Stattdessen gibt es künftig sogenannte teilanonyme Grabstätten sowohl für Urnen als auch jetzt erstmals für Erdbestattungen. Hier können bei der Beisetzung Angehörige hinzukommen und damit auch sehen, wo der oder die Verstorbene auf dem Areal beigesetzt werden. Eine Kennzeichnung des genauen Bestattungsortes erfolgt aber auch künftig nicht.

Gebühren für Nutzung der Trauerhallen und Beisetzungen angepasst

Mit der Satzungsänderung werden auch die Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen und die Bestattungen angepasst. Damit kommt die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, alle zwei Jahre ihre Gebühren neu zu kalkulieren. Die Gebühren werden vom Stadtservice der Stadtwerke Offenbach erhoben, bei dem auch die Städtischen Friedhöfe verwaltet werden.

Die Kosten für Bestattungen sind unterschiedlich angepasst, übersteigen aber nicht das Niveau von Nachbarkommunen. Während beispielsweise für ein Erdgrab mit 30-jährigem Nutzungsrecht statt 3430 Euro künftig 3431 Euro und damit lediglich ein Euro mehr zu zahlen ist, wird die Beisetzung in einem Reihengrab mit 25 Jahren Nutzungsrecht um 7,3 Prozent teurer – statt 1144 Euro sind dann 1228 Euro zu zahlen. Für die 30-minütige Nutzung einer der Trauerhallen auf den Städtischen Friedhöfen fallen statt 194 Euro künftig 209 Euro Gebühren an, jede weitere halbe Stunde kostet statt bisher 97 Euro dann 104,50 Euro.

26. November 2020

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