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Stadt Offenbach

Weniger Bestattungen bei gleichbleibenden Kosten: Satzungsänderung notwenig

22.04.2025 – Die Stadt Offenbach muss ihre Satzungen sowohl inhaltlich als auch finanziell auf dem neuesten Stand halten. Jetzt wurden die Friedhofsatzung und die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung überarbeitet. Der Magistrat hat den Änderungen in seiner Sitzung am Mittwoch zugestimmt.

Stimmen auch die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am Donnerstag, 22. Mai 2025, zu, tritt die neue Friedhofssatzung sofort, die neue Gebührensatzung nach Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraums am 1. Januar 2026 in Kraft. 

Die Neukalkulation der Gebührensätze wurde notwendig, weil nach den Coronajahren mit einer deutschlandweiten Übersterblichkeit jetzt weniger Bestattung anfallen. Gleichzeitig sind aber wegen der höheren Tarifabschlüsse sowie der allgemeinen Inflation die Personal- und Materialkosten gestiegen. „Gebühren müssen immer kostendeckend erhoben werden“, erklärt Stadtkämmerer und zuständiger Dezernent Martin Wilhelm. „Wenn die Kosten steigen, aber die Einnahmen sinken, werden die Kosten der Städtischen Friedhöfe nicht mehr gedeckt. Da bleibt uns als Kommune kein Ermessensspielraum und wir müssen die Gebühren per Satzung zu erhöhen.“

Kosten für Bestattungen steigen

Von 1. Januar 2026 an steigen die Kosten für eine Bestattung zwischen 10 und knapp 13 Prozent. „Eine Erdbestattung in einem Dauergrab mit 30 Jahren Nutzungsrecht beispielsweise kostet aktuell noch 3881 Euro, ab 2026 sind es 4311 Euro. Das ist eine Erhöhung um 430 Euro oder 11,1 Prozent“, sagt Christian Loose, stellvertretender Leiter des ESO Eigenbetriebs der Stadt Offenbach, Kommunale Dienstleistungen. „Wer eine Urnenbestattung in einem Rasendauergrab mit 30 Jahren Nutzungsrecht wählt, zahlt statt bisher 1975 Euro dann 200 Euro mehr. Das ist eine Erhöhung um 10,1 Prozent.“ Für die 25-minütige Nutzung der Trauerhalle inklusive Einrichtung und Reinigung werden dann statt 239 Euro künftig 250 Euro Gebühr erhoben, das sind elf Euro oder 4,6 Prozent mehr.

Da sowohl die vorausgegangene Übersterblichkeit als auch die aktuelle geringere Sterblichkeit ganz Deutschland betrifft, müssen alle Kommunen mit den Folgen umgehen. Deshalb liegt Offenbach mit den neuen Gebühren im Durchschnitt etwa gleichauf mit den aktuellen Gebühren in den Nachbarstädten Frankfurt und Hanau, auch wenn es bei einzelnen Bestattungsarten oder Dienstleistungen Abweichungen nach oben oder unten gibt.   

Erweiterter Arbeitsschutz des Friedhofsteams festgeschrieben

In der geänderten Satzung selbst wurde vor allem der erweiterte Arbeitsschutz des Friedhofsteams aus dem Stadtservice der Stadtwerke Offenbach bei weiteren Belegungen von Gruften festgeschrieben. Danach darf künftig kein seitlicher Gang mehr zur bestehenden Grabstätte gegraben werden, weil dies Risiken für die Mitarbeitenden bedeutet. Stattdessen muss der weitere Sarg von oben in die Gruft eingelassen werden, was allerdings aufwändiger und damit auch teurer wird. Im Zuge der Umschreibung wurde die Satzung auch durchgängig gendergerecht formuliert. Zudem wurde festgeschrieben, dass Menschen, die in Offenbach wohnen oder geboren wurden, Vorrang bei der Bestattung auf den Städtischen Friedhöfen haben.

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