Große Gehweg-Baustelle vor dem Stadion am Bieberer Berg
23.07.2024 – Eine große Baustelle wanderte in den vergangenen Wochen von der Einmündung der Bieberer Straße zur B448 in Richtung Stadion am Bieberer Berg. Der motorisierte Verkehr wurde allerdings nicht behindert. Hier wurde im Auftrag der Abteilung Tiefbau der Gehweg saniert. Seit vergangenen Freitag ist die Baustelle jetzt abgeschlossen.
Während der Arbeiten hatte sich der zuständige Dezernent und Stadtkämmerer Martin Wilhelm mit Melanie Gessner, Leiterin der auftraggebenden Abteilung Tiefbau der Stadtwerke Offenbach, auf der Baustelle getroffen und sich über die Fußwegerneuerungen im Stadtgebiet informiert.
„In diesem Jahr wurden bereits 2000 Quadratmeter Gehwege repariert, das sind aktuell bereits so viele wie im vergangenen Jahr. Dieses Jahr sind weitere noch in Planung, darunter in der Schubertstraße und der Bleichstraße“, sagt Martin Wilhelm. „Dies wird möglich, weil die Stadt 2024 mehr Geld für Reparaturen an Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen ausgibt. Insgesamt stehen dem Stadtservice der Stadtwerke 2024 2,5 Mio € dafür zur Verfügung. Damit hat sich die Summe im Vergleich zum vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Weitere 84.000 Euro erhält die Abteilung Tiefbau des Stadtservices zur Beseitigung von Gehwegschäden, die durch Baumwurzeln verursacht werden. Wir wissen, dass weiterer Bedarf besteht, müssen uns angesichts der städtischen Finanzen aber beschränken.“
„An der Bieberer Straße sind auch während der Heimspiele des OFC sehr viele Fans im dichten Gedränge unterwegs, von denen nur die wenigsten auf den Gehweg achten. Deshalb war es hier vordringlich, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und die Schäden im Gehweg zu beseitigen“, erläuterte Melanie Gessner.
Generell erhält die Abteilung Tiefbau eine Rückmeldung über den Zustand der Gehwege von ihren Straßengehern, die im festgelegten Turnus jeden einzeln ablaufen. Auch über den Mängelmelder werden gebrochene und hochstehende Gehwegplatten gemeldet. Bei der Entscheidung, wo akuter Reparaturbedarf besteht, spielt neben der Verkehrssicherungspflicht unter anderem die Nutzungsfrequenz des Weges eine Rolle.