Nur tragbare Kleidung in die Container
12.02.2025 – Die Bluse gefällt nicht mehr, die Jeans hat von der letzten Renovierung dicke Farbflecken und die Hundedecke ist zerrissen: Die meisten Offenbacherinnen und Offenbacher haben ihre alten Textilien bisher in den Altkleidercontainer geworfen. In den vergangenen Wochen hat es aber immer wieder Anfragen beim Stadtservice gegeben, was sich seit der seit 1. Januar geltenden Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland geändert hat.
„Zunächst ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger nichts“, sagt Christine Herkströter, Leiterin der Ressourcen- und Abfallberatung beim Stadtservice der Stadtwerke Offenbach. „Mit der sogenannten Getrenntsammelpflicht soll die Kreislaufwirtschaft für Textilien in Deutschland weiter ausgebaut werden. Damit soll erreicht werden, dass noch mehr, möglichst alle, tragbare Textilien wiederverwendet werden oder, falls sie dafür nicht mehr geeignet sind, recycelt werden können.“
Tragbare Kleidung kann in Altkleidercontainer geworfen werden
Dafür fehlen allerdings noch weitere Schritte zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Darauf weist der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. in einer Pressemitteilung hin. Angesichts des aktuell schwierigen Marktes für Alttextilien sei es aktuell besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten.
Tragbare Kleidung kann weiterhin in die Depotcontainer auf den Straßen entsorgt werden. Wobei nicht jeder ehemalige Lieblingspullover innerhalb des Sortiersystems noch als weiterhin tragbare Secondhand-Bekleidung durchgeht. Solche Textilien werden dann recycelt und können dann noch als Putzlappen oder Dämmstoffe weiterverwendet werden. Diese Kapazitäten sind allerdings laut VKU ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt. Deshalb sei es besonders wichtig, die Sammlung in den Containern nicht mit verschmutzten oder zerschlissenen Textilien zu belasten.
Textilien mit Farb- oder Ölflecken gehören in die Restmülltonne
„Die Jeans mit den unbeabsichtigten Pinselstrichen von der letzten Renovierung oder den Flecken von der umgekippten Flasche mit Fahrradöl sollte in der Restmülltonne entsorgt werden“, sagt Christian Broos von der Stabsstelle Sauberes Offenbach. Er weist in dem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es verboten ist, alte Teppiche, Gardinen oder andere Abfälle neben die Altkleidercontainer zu stellen. „Dies ist illegale Müllentsorgung – wer dabei erwischt wird, kann mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden.“ Alte Teppiche beispielsweise können auf dem Wertstoffhof in der Dieselstraße 7 entsorgt werden – eine Kofferraumladung Sperrmüll pro Woche wird dort kostenlos angenommen.
Wer an einem Altkleidercontainer solche Ablagerungen sieht, kann sie in den Offenbacher Mängelmelder eingeben.