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Stadt Offenbach

Poller in der Zufahrt zum Alten Friedhof

03.06.2025 – Die Idylle auf dem Areal des Alten Friedhofs wird immer mehr durch fahrende Autos zwischen den Grabreihen gestört. Deshalb hat die Verwaltung der Städtischen Friedhöfe jetzt in der Zufahrt das gleiche Pollersystem wie auf dem Neuen Friedhof installieren lassen. Von Dienstag, 10. Juni, an – dem Tag nach Pfingsten -, ist die Zufahrt nur noch für Berechtigte möglich.

Der unter Denkmalschutz stehende Alte Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, sondern auch der Erholung. Er eignet sich für Spaziergänge entlang historischer Grabanlagen und Tierbeobachtungen zwischen alten Baumbeständen. „Laut Satzung gilt auf den Städtischen Friedhöfen ohnehin ein generelles Fahrverbot. Darauf weisen Aushänge an den Eingängen hin, auch am Alten Friedhof“, sagt Christian Loose, stellvertretender Leiter des Eigenbetriebs Kommunale Dienstleistungen. Das hilft allerdings wenig. Immer wieder rollen die Fahrzeuge auch über die Grünstreifen entlang der Friedhofswege und beschädigen sogar naheliegende Grabanlagen. 

Autoverkehr auf dem Alten Friedhof hatte zugenommen

Bisher ist die Zufahrt zum Alten Friedhof möglich, damit die auf dem Friedhof arbeitenden Gewerke wie Pietäten, Steinmetze, Gärtnereien und nicht zuletzt die Mitarbeitenden der Friedhöfe selbst schwere Lasten zu den Gräbern transportieren können. Das wird jedoch auch von vielen privaten Autofahrerinnen und Autofahrern ausgenutzt. 

 „Wir haben nichts dagegen, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität bis zum Grab ihrer Angehörigen fahren“, sagt Andreas Bär, stellvertretender Leiter der Städtischen Friedhöfe. „Aber in jüngster Zeit hat der Verkehr so zugenommen, dass er von vielen Besucherinnen und Besuchern als sehr störend und auch als bedrohlich wahrgenommen wird. Damit die Würde des Bestattungsortes wiederhergestellt wird und um den berechtigten Beschwerden nachzukommen, haben wir jetzt den versenkbaren Poller einbauen lassen.“ 

Zufahrtsberechtigte erhalten künftig Einlasschip

Für Zugangsberechtigte gibt es einen Einlasschip, mit dem der Poller am Haupteingang vor der Trauerhalle für die Durchfahrt herunterfährt. „Diesen Chip zur Dauernutzung vergeben wir aus Kulanz ab sofort auch an schwerbehinderte Angehörige mit einem Ausweis mit dem Vermerk G oder aG“, sagt Andreas Bär. Wer einen schweren Grabschmuck mit dem Auto transportieren möchte, kann sich einen Chip für die einmalige Durchfahrt abholen. 

Damit Autofahrende nicht den bisher ebenfalls befahrbaren Zugang über die Hebestraße als Schlupfloch nutzen, wird dieser verengt. Dann können noch Menschen mit Rollstuhl durchfahren, ein Kraftfahrzeug passt aber nicht mehr durch. „Wir möchten damit erreichen, dass auf dem Friedhof wieder mehr Ruhe einkehrt“, sagt Andreas Bär. 

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