3G oder 2G in Capitol und Stadthalle? Der Veranstalter entscheidet
29.09.2021 – Im Herbst 2021 nehmen die städtischen Veranstaltungshäuser in Offenbach langsam, aber (Corona-)sicher den Betrieb wieder auf. Die Absprachen zu Veranstaltungen in Capitol und Stadthalle laufen auf Hochtouren – und dabei nehmen die „G-Regeln“ einen wichtigen Raum ein.
„Wichtig dabei ist: Jeder Veranstalter entscheidet selbst, ob seine Veranstaltung unter 3G- oder 2G-Regeln stattfindet oder auch verschoben wird“, betont Birgit von Hellborn, Geschäftsführerin von Capitol und Stadthalle. Auch Rückfragen zu Ticketerstattungen und Ähnlichem laufen über den Veranstalter – „bei uns klingen ständig die Telefone, aber wir können dazu keine Auskünfte geben.“
Seit das Land Hessen Mitte September die Corona-Schutzverordnung überarbeitet hat, gibt es keine Allgemeinverfügungen der Kommunen mehr. Natürlich sind aber weiter Schutzmaßnahmen bei Veranstaltungen notwendig – und diese sehen aktuell im Detail wie folgt aus:
3G-Regeln
- Zutritt haben Kinder und Erwachsene die genesen, geimpft oder getestet sind (3G). Kindern bis einschließlich 5 Jahren ist der Zutritt ohne Test gestattet.
- Dokumentierte Schülertests/Testhefte sind ausreichend. Sollten Gäste aus einem anderen Bundesland kommen, in denen kein Testheft existiert, gilt auch der Schülerausweis als Nachweis.
- NEU ab 11.11.2021: Getestete Erwachsene benötigen einen PCR-Testnachweis, die Testung darf maximal 48 Stunden zurückliegen.
- Nur für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig), ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend.
- Der 3G-Status wird kontrolliert und ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Maskenpflicht besteht (ab 6 Jahren) im ganzen Haus. Bei aufgelockerter Bestuhlung mit verringerter Kapazität darf die Maske am Platz abgenommen werden. Bei normaler Bestuhlung mit voller Kapazität muss die Maske auch am Platz getragen werden.
2G-Regeln
- NEU seit 3.11.2021: Alle Gäste ab 18 Jahren müssen geimpft oder genesen sein. Ein Nachweis ist mitzubringen und gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
- Personen ab 6 bis einschließlich 17 Jahren benötigen einen Test, der beim Betreten des Hauses nicht älter als 24 Stunden sein darf.Dokumentierte Schülertests /Testhefte sind als Nachweis zulässig.
- Kindern bis einschließlich 5 Jahren ist der Zutritt ohne Test gestattet.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen, müssen dies nachweisen. Sie benötigen zudem einen Test, der beim Betreten des Hauses nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Im Haus besteht keine Maskenpflicht.
- Normale Reihenbestuhlung ohne Abstand mit voller Kapazität.
In den Veranstaltungskalendern der zu den Stadtwerke Offenbach gehörenden Häusern ist ab sofort jeweils schon im Titel der Hinweis auf 3G oder 2G zu finden. Die aktuell geltenden Regeln können sich immer wieder ändern – auch darüber halten die Websites stets auf dem Laufenden.
Aktuelle Infos zu geplanten Veranstaltungen und den geltenden Regeln: