Einführung einer Wirtschaftsidentifikationsnummer für Unternehmen
23.10.2024 – Zur besseren Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren erhalten alle wirtschaftlich tätigen Unternehmer und Unternehmerinnen ab November 2024 stufenweise eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Wer bekommt eine Wirtschaftsidentifikationsnummer?
Wirtschaftlich tätig können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen sein.
Wirtschaftlich Tätige, die gesetzlich zum Abführen von Umsatzsteuer verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, erhalten ab November 2024 ihre W-IdNr.
Sollten Sie zu keiner dieser Gruppen gehören, wird an Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine W-IdNr. vergeben.
Welche Funktion hat die Wirtschaftsidentifikationsnummer und was passiert mit den bestehenden Identifikationsnummern?
Die W-IdNr. ersetzt aktuell nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder andere bestehende Identifikationsnummern. Sie wird parallel zu diesen verwendet und kann in bestimmten Fällen perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen.
Die USt-IdNr. dient speziell dem Handel innerhalb der Europäischen Union und ist für Unternehmen relevant, die Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU anbieten.
Die W-IdNr. hingegen ist ein Identifikationsmerkmal, das alle Unternehmen in Deutschland erhalten und primär für steuerliche Zwecke innerhalb Deutschlands verwendet wird.
Wie wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer zugeteilt?
Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen, die weiterhin beim zuständigen Finanzamt mitzuteilen sind.
Im Fall von Neugründungen erhalten Sie die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens, während bestehende Unternehmen die Nummer im Zeitraum ab November 2024 bis voraussichtlich 2026 erhalten.
Eine Antragsstellung bei einer Finanzbehörde ist nicht notwendig und auch nicht möglich.