Corona-Virus: Informationen für die Offenbacher Wirtschaft
Zusammenstellung der wichtigsten Informationen und Beratungsstellen für Unternehmen in Offenbach sowie weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten für Selbstständige, Kleinstunternehmen, den Handel und das Gastgewerbe.
+++Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert (Stand: 01.11.2022)+++
AKTUELLES
Corona-Regeln
Alle aktuellen Regeln und Informationen für die Stadt Offenbach finden Sie hier:
Vorgaben und Regelungen des Landes Hessen
Reisen in Corona-Zeiten: Quarantäne- und Testpflicht
Reisende, die sich im Ausland aufhalten, müssen sich rechtzeitig vor der Rückkehr über die dann aktuellen Quarantäneregelungen am Heimatort informieren.
Offenbacherinnen und Offenbacher, die Urlaub im Ausland gemacht haben, müssen bei ihrer Rückkehr nach Deutschland vieles beachten.
Weitere Informationen hier:
UNTERNEHMEN
Wichtige Informationen und Beratungsangebote für Unternehmen in Offenbach.
Bund: Zugangserleichterungen für Kurzarbeitergeld verlängert bis 31.12.2022
Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die folgenden erleichterten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gelten bis zum Ende des Jahres 2022:
- Es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
- Ab dem 1. Oktober 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2022 können Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten.
Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber deshalb die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird.
Bund: Steuererleichterungen des Bundesfinanzministeriums
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten.
Bund: KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fällt dabei die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Anträge zu den Programmen können nur über die Hausbank gestellt werden.
Die kostenfreie Servicenummer der KfW erreichen Sie unter:
Tel.: 0800 539 9000
Mehr Informationen sowie die Möglichkeit, Ihren Antrag vorzubereiten, finden Sie hier:
Bund: Corona-Hilfen: Schlussrechnungen stehen an
Nach über zwei Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zusammen mit dem Befristeten Rahmen für Pandemie-bedingte staatliche Beihilfen zum 30. Juni 2022 ausgelaufen.
Somit stehen nun für viele Unternehmen die Schlussrechnungen an, da viele der Überbrückungshilfen auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Kosten bewilligt wurden.
Weitere Informationen und FAQs zum Thema Schlussabrechnung
Hessen: Finanzierungsprodukte der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (Wi-Bank)
Über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) bietet das Land ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen.
Anträge zu den verschiedenen Programmen müssen in der Regel über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Diese berät auch zu den unterschiedlichen Varianten.
Bei konkreten Fragen zu den einzelnen Programmen können Sie sich auch direkt an die WI-Bank wenden:
Hotline: 0611 774 7333
E-Mail foerderberatunghessenwibankde
Die Angebote der WI-Bank finden Sie in der folgenden Übersicht kurz dargestellt.
Beachten Sie in jedem Fall die aktuellen und ausführlichen Informationen auf den jeweiligen Seiten der WI-Bank.
Übersicht über Finanzierungsprodukte
Landesbürgschaften
Die Bürgschaften des Landes Hessen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe helfen, Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstands zu schließen.
- Bürgschaft ab 2,5 Mio Euro
- Bürgschaftsquote bis 90 %
- bis zu 1 % Bürgschaftsprovision
Beteiligungen
Beteiligungen stärken das Eigenkapital, die Bonität und das Rating eines Unternehmens und helfen bei Finanzierungen.
- Hessischer Mittelstand wird gefördert
- Stille Beteiligungen
- Keine Sicherheiten erforderlich
Übersicht über Finanzierungsprodukte
MBG H Kleinbeteiligung
Förderung bei Liquiditätsengpässen.
- Stille Beteiligung
- max. 100.000 Euro
Mikromezzaninfonds Deutschland
Förderung von Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens.
- Stille Beteiligung
- wirtschaftliches Eigenkapital/ Mezzaninkapital
Hessen: Corona-Perspektivberatung
Nachdem die Corona-Beratungshilfe der BAFA ausgelaufen ist, hat das Hessische Wirtschaftsministerium, initiiert und unterstützt durch das RKW Hessen, ein eigenes Förderprogramm für eine Corona-Perspektivenberatung aufgelegt.
Die Förderung beträgt bis zu 59 Prozent des Beratungshonorars und richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Hessen mit bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen – insbesondere auch zum Anfrageformular für Unternehmen und zum Ablauf – finden Sie hier:
Kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden können die Förderprogramme für Beratung des Landes und des Bundes, die ebenfalls auch über das RKW Hessen betreut werden, wahrnehmen.
Informationen hierzu finden Sie hier:
Kontakt:
Büro Kelsterbach
Tel.: 0 61 96 / 97 02-40
E-Mail: beratungrkw-hessende
Büro Kassel
Tel.: 05 61 / 9 30 99-90
E-Mail: kasselrkw-hessende
Hessen: Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz
Beachten Sie:
Der Anspruch auf Leistungen nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz für die Entschädigung bei Betreuungserfordernis ist bei Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 bis zum 23. September 2022 befristet. Für Zeiträume ab dem 24. September 2022 kann daher über diese Seite keine Entschädigung mehr beantragt werden.
Eine Antragstellung für die Entschädigung bei Betreuungserfordernis für Zeiträume bis zum 23. September 2022 ist weiterhin möglich. Hier gilt wie bisher eine Antragsfrist von 2 Jahren für die Antragstellung.
Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot können nach wie vor rückwirkend gestellt werden.
Weitere Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter dem folgenden Link.
IHK Offenbach: Informationen und Beratung
Beratungsangebot der IHK Offenbach am Main
Die IHK Offenbach ist für Beratungsgespräche erreichbar unter:
IHK-Kundenzentrum
Tel.: 069 82070
E-Mail: serviceoffenbach.ihkde
Geschäftszeiten:
Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr
Fr. 8.00 – 15.00 Uhr
Die Ansprechpartner der verschiedenen Fachgebiete, eine Zusammenfassung aktueller Informationen und Hinweise sowie eine Checkliste für Unternehmen finden Sie unter den folgenden Links:
Kreishandwerkerschaft: Informationen und Beratung
Das Beratungs- und Informationsangebot der Kreishandwerkerschaft ist unter folgendem Kontakt erreichbar:
Tel.: 069 9894580
Fax: 069 98945810
E-Mail: handwerkkh-ofde
Bürozeiten:
Mo. – Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Wenn möglich, sollten die Anfragen per E-Mail eingehen.
Aktuelle Informationen und Hinweise für Handwerksbetriebe finden Sie auch auf den folgenden Webseiten:
SELBSTSTÄNDIGE
Weitere Informationen für Selbstständige und Kleinstunternehmen.
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Bislang war die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungstermine bis 31.3.2022 möglich. Ab sofort können Veranstaltungstermine bis 31.12.2022 registriert werden.
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden (bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können.
Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden) ab dem 1. September 2021 und übernimmt 90 Prozent der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.
Kontakt
Service-Hotline: 0800 6648430
MainArbeit. Kommunales Jobcenter für Offenbach: Informationen für Selbstständige
Das Jobcenter der Stadt Offenbach informiert über die Möglichkeiten des Arbeitslosengeld II für Selbstständige.
Sie erreichen die MainArbeit unter:
E-Mail mainarbeitoffenbachde
oder unter der Service-Hotline für Selbstständige, bei der diese Antragsunterlagen anfordern und Fragen zu ihren Leistungsansprüchen stellen können unter:
Tel.: 069 8065 8900
Wichtig: Alle Leistungsberechtigten und Antragsteller, die nicht zum Kreis der Selbstständigen gehören, nutzen bitte die Nummer des Servicezentrums der MainArbeit unter:
Tel.: 069 8065 8100
Mo - Do 8.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 14.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die MainArbeit ab Dienstag, den 17.03.2020 bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Ansprechpartner können telefonisch erreicht werden. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der MainArbeit und im folgenden Merkblatt:
Ausfallhonorare: Information
Ob Sie vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommen, hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab.
Auch mündlich oder per SMS/ WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achten Sie beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt.
Haben Sie in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, gilt zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.
HANDEL UND GASTGEWERBE
Umsatzsteuersatz 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert
Auf Speisen in Restaurants kann bis Ende des Jahres 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent angewandt werden. Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen.
DEHOGA Hessen: Information für die Gastronomie
Informationen zu den aktuellen Leitlinien, Handlungsempfehlungen und Tipps zur Wiedereröffnung gastronomischer Betriebe bietet auch die DEHOGA Hessen. Im unten stehenden Link sind die Informationen der DEHOGA Hessen abrufbar.
Stadt Offenbach: AUF LIEFERDIENSTE AUFMERKSAM MACHEN
Sie bieten Ihre Waren im Online-Shop an oder liefern ihre Artikel mit der Post oder dem eigenen Lieferdienst?
Machen Sie auf Ihre Angebote aufmerksam, in dem Sie sich in das Einzelhandels- und Gastronomie-Verzeichnis auf den Seiten des City Managements eintragen bzw. Ihren Auftritt dort aktualisieren. Geben Sie dabei einen Hinweis auf Ihren Service, etwa "Lieferservice" oder "Abholservice", an.
Das jeweilige Verzeichnis und die Übersicht über alle Angebote finden Sie unter den folgenden Links:
Handelsverband Deutschland
Hier finden Sie eine Zusammenstellung mit wichtigen Hinweisen z.B. zu Förderinstrumenten durch den Bund oder Informationen des Robert-Koch-Institutes zusammengestellt vom Handelsverband Deutschland.
Handel Digital
Wichtige Informationen, Merkblätter und Ansprechpartner, zusammengestellt von handel digital finden Sie hier.
Dehoga (Bundesverband)
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) hat für das Gastgewerbe hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Sie finden diese unter folgendem Link.
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN
Weitere allgemeine Informationen.
Wo erhalte ich aktuelle Informationen zum Coronavirus?
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie am Infotelefon unter
Tel.: 030 346465100
Mo - Do 8.00 - 18.00 Uhr und Fr 8.00 - 12.00 Uhr
sowie auf der Webseite des Ministeriums:
Informationen zum Coronavirus/ Covid-19 sowie Hygiene- und Verhaltensempfehlungen finden Sie zusammengefasst auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter dem folgenden Link:
Informationen sowie Maßnahmen zum Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts unter dem folgenden Link:
Wo erhalte ich Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen der Pandemie?
Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die IHK Offenbach am Main auf folgenden Webseiten zusammengefasst:
Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus?
Eine Übersicht über die Verordnungen und Verfügungen, auf deren Grundlage die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus erfolgen, finden Sie unter den folgenden Links:
Wo finde ich Unterstützung bei der Erhaltung von Lieferketten und Beschaffungswegen?
Die Hessen Agentur hat auf Ihrer Webseite Informationen und Angebote zu Beschaffungsplattformen, Online-Marktplätzen und Datenbanken zusammengefasst.
Sie finden das Hilfeangebot auf der folgenden Webseite: