Was ist die Härtefallhilfe KMU Energie?
Zur Entlastung von Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten betroffen sind, hat der Bund mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), der Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme sowie den Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas bereits Unterstützungen geleistet.
Mit der Härtefallhilfe gewährt das Land Hessen Härtefallleistungen aus Mitteln des Bundes speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz dieser Unterstützungen vom Anstieg der Energiekosten so betroffen sind, dass ihre Existenz bedroht ist.
Um welche Energiekosten geht es?
Gemeint sind sowohl die Kosten für die leitungsgebundenen Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme als auch die Kosten für die nicht leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Pellets, Flüssiggas (LPG), Kohle, Holz und Koks. Kosten für Treibstoffe und erneuerbare Energien sind nicht Gegenstand der Härtefallhilfe.
Wer kann die Härtefallhilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen (KMU) im Haupterwerb mit Sitz in Hessen, wobei die Definition der Europäischen Union maßgebend ist: Danach sind KMU Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft.
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit höchstens 50 Prozent am Stammkapital beteiligt ist oder über höchstens 50 Prozent an den Stimmrechten verfügt, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Was ist mit Einzelunternehmen?
Auch Unternehmen, die nur aus einer Person bestehen, sind von der Definition der KMU erfasst und damit unter den genannten Voraussetzungen ebenso antragsberechtigt. Statt des Sitzes des Unternehmens muss bei ihnen der Wohnsitz des Inhabers/der Inhaberin in Hessen liegen.
Wie hoch ist die Härtefallhilfe?
Erstattet werden die Mehrkosten für die Energiekostensteigerungen des Jahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des negativen EBITDA und bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro je Unternehmen. Die Hilfe steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Muss die Härtefallhilfe zurückgezahlt werden?
Die Hilfe ist ein Zuschuss. Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss sie nicht zurückgezahlt werden.
Wo und wie kann die Unterstützung beantragt werden?
Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium (RP) Kassel. Das RP Kassel stellt die für die Antragstellung erforderlichen Informationen auf seiner Internetseite unter dem weiter unten genannten Link zur Verfügung.
Anträge sind ausschließlich auf der Online-Plattform zu stellen.
Kontakt
E-Mail: haertefallhilfenrpks.hessende