Herr Dr. Enno Knobel
Herr Dr. Enno Knobel
Antidiskriminierungsbeauftragter
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Beschreibung
Aufgaben des Antidiskriminierungsbeauftragten
Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist unabhängig und neutral. Er prüft Ihre Beschwerde und versucht, die dahinter stehenden Vorgänge mit den Beteiligten zu besprechen und zu klären. Wenn eine Diskriminierung vorliegt und Sie dadurch konkrete Nachteile erlitten haben, sollen diese so weit wie möglich korrigiert werden. In jedem Fall sollen Sie sich darauf verlassen können, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, der städtischen Betriebe und SOH-Gesellschaften ihre Verpflichtung ernst nehmen, Ihnen als Bürgerin oder Bürger unserer Stadt und Ihren Anliegen diskriminierungsfrei zu begegnen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle für Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung, der städtischen Eigenbetriebe und der SOH-Gesellschaften beschlossen und den Beauftragten für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Einrichtung der Stelle ist eine freiwillige städtische Leistung, zu der die Stadt Offenbach gesetzlich nicht verpflichtet ist. Die Stelle soll jedoch mit dazu beitragen, dass das gesetzlich verbindliche Diskriminierungsverbot im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung durch eine direkte, niedrigschwellige und kostenlose Beschwerdemöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig gesichert bleibt.
Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Immer dann, wenn Sie durch Entscheidungen und/oder Äußerungen eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung oder eines städtischen Betriebes wegen
- Ihrer Behinderung
- Ihrer Abstammung,
- Ihrer Hautfarbe,
- Ihres Geschlechts,
- Ihrer Sprache,
- Ihrer Heimat oder Herkunft,
- Ihres Glauben oder Ihrer Religion,
- Ihrer sexuellen Ausrichtung,
- Ihrer politischen Ansichten oder Ihrer Weltanschauung
in Ihrer Würde verletzt und/oder gegenüber anderen Personen benachteiligt worden sind.
Wie können Sie sich gegen eine Diskriminierung wehren?
- Sie informieren den Antidiskriminierungsbeauftragten über den Vorfall mit folgenden Angaben:
- Ihre Kontaktdaten
- Ort und Zeitpunkt, an dem die Diskriminierung vorgefallen ist
- Name der Behörde / des städtischen Betriebes
- Name der Person, der Sie die Diskriminierung vorwerfen
- Name von Zeugen (wenn möglich).
Wie erreichen Sie die Antidiskriminierungsstelle?
- Sie können direkt anrufen: Telefon +49 69 8065-2702.
- Sie können eine E-Mail schreiben: antidiskriminierungsstelleoffenbachde
- Sie können den Diskriminierungs-Meldebogen ausfüllen, einscannen und absenden Download: Diskriminierungsmeldung PDF-Datei 41,29 kB
Sie können den Meldebogen auch ausdrucken und ihn per Briefpost zuschicken oder ihn im verschlossenen Umschlag direkt in den Rathaus-Briefkasten (Eingangsseite: Aliceplatz) werfen. Stadtverwaltung Offenbach, Antidiskriminierungsstelle, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach.
Wie geht der Antidiskriminierungsbeauftrage vor?
- Er vereinbart mit Ihnen auf Wunsch einen persönlichen Gesprächstermin im Rathaus, Berliner Straße 100, Raum EG 24 (im Erdgeschoss).
- Er nimmt Kontakt mit der von Ihnen genannten Behörde bzw. dem städtischen Betrieb auf.
- Er versucht, die Beschwerde zu klären.
- Wenn sich herausgestellt hat, dass eine Diskriminierung vorliegt, versucht er, diese zu beheben.
- Er dokumentiert jeden Fall, um effektive Strukturen, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für künftige Diskriminierungen zu entwickeln und um Diskriminierungen vorzubeugen.
- Er informiert Sie über alle Maßnahmen und Schritte und gibt Ihre persönlichen Daten nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis an Dritte weiter.
- Er legt dem Magistrat jährlich einen anonymisierten Bericht über die bearbeiteten Fälle vor.
Was können Sie bei anders begründeten Beschwerden gegen städtische Behörden, Eigenbetriebe oder SOH-Gesellschaften bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun?
Sie wenden sich in diesen Fällen am besten umgehend an die Leitung des betreffenden städtischen Amtes oder Eigenbetriebes und schildern den Vorfall, der Anlass zu Ihrer Beschwerde ist.
Wie können Sie sich gegen Diskriminierungen durch eine Landes- oder Bundesbehörde, eine private Einrichtung/Firma oder eine Privatperson wehren?
Für diese Bereiche ist die städtische Antidiskriminierungsstelle nicht zuständig. Möglicherweise gibt es bei diesen Einrichtungen eigene Antidiskriminierungsbeauftragte. Der städtische Beauftragte kann Sie in solchen Fällen aber beraten und versuchen, Ihnen mögliche Beschwerdewege aufzuzeigen.
Welche anderen Stellen können in Diskriminierungsfällen helfen?
Antidiskriminierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bei der Hessischen LAG Migration und Flucht (Öffnet in einem neuen Tab)
Antidiskriminierungsstelle der Stadt Frankfurt (Öffnet in einem neuen Tab)
Rechtsgrundlagen:
Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach (Öffnet in einem neuen Tab) (PDF)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (Öffnet in einem neuen Tab)