Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Ausländeramt (39)
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Überblick
Beschreibung
WICHTIGE HINWEISE
Quarantänebestimmungen für Rückreisende aus Risikogebieten
Wer muss in Quarantäne?
Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland nach Hessen einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet für Infektionen mit SARS-CoV-2 aufgehalten haben. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.[1]
Wie lange muss ich in Quarantäne?
Nach Einreise aus einem Risikogebiet sind Sie verpflichtet sich unverzüglich in eine 14 tägige Quarantäne zu begeben und sich beim Stadtgesundheitsamt zu melden (hit.gesundheitsamtoffenbachde). Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro geahndet werden.
Wo finde ich die Risikogebiete?
Die Mehrzahl aller weltweiten Reiseziele gilt derzeit noch als Risikogebiet, so auch beliebte Urlaubsziele wie Türkei, Ägypten, Tunesien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Marokko und die USA. Auch Bosnien und Serbien zählen dazu.[2] Eine stets aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Seite des Robert Koch Institut.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
[1]https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
[2]https://www.offenbach.de/leben-in-of/gesundheit/dir-6/corona/pm/corona-reisen26.06.2020.php
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Vorsprachen im Ausländeramt sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Vorsprache ohne einen Termin ist nicht möglich!
Terminvereinbarungen können entweder telefonisch oder über das Kontaktformular erfolgen:
Im Betreff der E-Mail nennen Sie bitte Ihre Personalien und Ihr Anliegen wie z.B. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis, Passübertrag oder Visa-Verlängerung.
Wenn Sie einen neuen Pass haben, wenden Sie sich zum Übertrag Ihres Aufenthaltstitels bitte an das Sachgebiet 1.
Weiterhin stehen Ihnen selbstverständlich Ihre Sachbearbeiter/innen telefonisch zur Verfügung. Falls Ihr Anruf nicht persönlich entgegengenommen werden kann, hinterlassen Sie bitte zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter; Sie werden zurückgerufen.
Die Bearbeitung von Verpflichtungserklärungen ist wieder möglich. Sie können diese online ausfüllen und bezahlen: Verpflichtungserklärung online abgeben. Im Ausnahmefall können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den geforderten Unterlagen einscannen und dieses an verpflichtungserklaerungoffenbachde senden. Im Betreff geben Sie bitte Ihren Familiennamen an. Sie erhalten nach Bearbeitung der vollständigen Unterlagen einen Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung.Bitte beachten Sie, dass bei persönlichen Vorsprachen das Tragen einer medizinische Maske (OP-Masken oder Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) als Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend ist.
Diese Maßnahme dient zu Ihrer und unserer Gesundheit. Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Team vom Ausländeramt
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Das Ausländeramt ist zentraler Ansprechpartner der Stadtverwaltung Offenbach am Main, wenn es um den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen geht. Das Ausländeramt berät und betreut diese und deren Familienangehörige mit dem Ziel, den Aufenthaltsstatus zu klären.
Die zuständigen Sachbearbeiter versenden Termine (mit den erforderlichen Unterlagen) an alle Drittstaatsangehörige, die sich in Offenbach neu anmelden und/oder deren Aufenthaltserlaubnis abläuft. Grundsätzlich müssen Sie immer einen Termin beim Ausländeramt vereinbaren.
Das Sachgebiet 1 ist für alle in Offenbach lebenden EU-Bürger sowie für die folgenden Dienstleistungen zuständig:- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Verlängerung von VISA bis 90 Tage (in Ausnahmefällen)
- Erstattung von Verlustanzeigen für Pässe und Aufenthaltstitel
- Prüfung des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthaltes der Eltern bei Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
- Übertragung des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
- Ausgabe von Aufenthaltstiteln und Pässen
- Ausgabe von Anträgen/ Formularen (zum Beispiel Antrag zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung oder Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)
- Ausstellen von Bescheinigungen (zum Beispiel Aufenthaltsnachweis)
- Werkvertragsarbeitnehmer
Das Sachgebiet 2 ist für folgende Dienstleistungen und Anliegen zuständig:
Prüfung und Entscheidung über Anträge auf
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises
Das Sachgebiet 3 ist für folgende Anliegen zuständig:
- Asylangelegenheiten (zum Beispiel Verlängerung/Ausstellung Aufenthaltsgestattung, Ersterteilung Aufenthaltserlaubnis und/oder Reiseausweise nach Anerkennung durch das BAMF)
- Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Prüfung Daueraufenthaltserlaubnis EU-Staatsangehörige und deren Angehörige
- Prüfung Nichtbestehen Freizügigkeit EU
- Rückkehrberatung
- Verwaltungsstreitverfahren
Aktuelle Hinweise:
Wichtige Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige:
Informationsangebot des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Informationsangebot der britischen Botschaft und der Generalkonsulate in Düsseldorf und München.
EU-KOM: Leitfaden zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Teil zwei (Rechte der Bürger)
Unterstützungsprogramm zum Brexit der Internationalen Organisation für Migration (IOM)
Einreisen zum Zwecke der Beschäftigung im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bedürfen grundsätzlich der Erteilung eines entsprechenden Visums durch die zuständige Deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland. Für weitere Informationen zur Fachkräfteeinwanderung schicken sie bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen an auslaenderamtoffenbachde.
Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Leitung
Adresse
Anschrift
Ausländeramt
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main,
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Hinweise
Parkplatz Tiefgarage Berliner Straße 70 oder Parkhaus Ziegelstraße:
gebührenpflichtige Plätze
Behindertenparkplatz Vorplatz Berliner Straße 60:
2Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen / closed
Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 UhrKontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 115 E-Mail-Adresse auslaenderamtoffenbachde Internet http://www.offenbach.de/auslaenderamt -
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