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Stadt Offenbach

Straßenmusik

Überblick

Musikalische Darbietungen sind in Offenbach genehmigungsfrei.

Jedoch sind nach § 17 der Offenbacher Straßenordnung folgende Punkte einzuhalten:

1) Gesang oder Instrumente dürfen nicht über Verstärkeranlagen dargeboten werden.

2) Die Darbietung darf nur eine Stunde an einem Ort dargeboten werden. Danach muss der Standort so gewechselt werden, dass die Darbietungen am ursprünglichen Platz nicht mehr zu hören ist.

3) Am gleichen Standort darf für eine Stunde keine Darbietung erfolgen.

Straßenmusik

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise