Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Amtsärztliche Attestierung nach dem "Schengener Abkommen" und Ähnliches
Kurzbeschreibung
Für die Mitnahme von Medikamenten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens benötigen die Reisenden eine entsprechende Bescheinigung, die vom verordnenden Arzt/ der verordneten Ärztin ausgestellt und vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss.-
Überblick
Beschreibung
Ein Arzt / eine Ärztin darf für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben, laut Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV.) Der Patient darf die verschriebenen Betäubungsmittel für die Dauer der Reise, bis zu 30 Tagen, aus- oder einführen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte: Reisen mit Betäubungsmitteln
Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 - 2121 +49 (0) 69 8065 - 2411 Telefax +49 (0) 69 8065 - 2129 E-Mail-Adresse aaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 313 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Eine rechtzeitige Terminvereinbarung, spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, ist erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Termin zwingend eingehalten werden muss. Bei Verhinderung wird um frühzeitige Mitteilung gebeten.
Zuständige Stelle
Stadtgesundheitsamt –Amtsärztliche Dienstleistungen: Gutachten
Voraussetzungen
Ausstellender Arzt / ausstellende Ärztin muss in der Stadt Offenbach niedergelassen sein.
Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ausgefüllter Vordruck des Arztes nach dem Schengener Abkommen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 20,00 Euro.
Zahlungsart
Barzahlung vor Ort
Rechtsgrundlagen
Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG)
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Schengener Abkommen
Einreisebestimmungen des jeweiligen außereuropäischen Landes
Hinweise
Eine Terminanfrage kann über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch gestellt werden. Wir benötigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon.
Bei Rückfragen können Sie uns über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten erreichen.
Den Vordruck „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ erhalte Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder hier zum Herunterladen und ausfüllen.
-
Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Hildegard Necker Stadtgesundheitsamt - Ärztliche Dienstleistungen: Servicebüro hildegard.neckeroffenbachde Organisationseinheiten