Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Pflichtstundenreduzierung/-ermäßigung
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Überblick
Beschreibung
Das Stadtgesundheitsamt wird beauftragt eine Begutachtung nach § 10 bzw. § 11 der Pflichtstundenverordnung (Pfl.Std.VO), aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen, durchzuführen.
Amtsärztliche Untersuchungen sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. Erstellung entsprechender Gutachten/Zeugnisse/Bescheinigungen ist durch spezielle Gesetze geregelt, z.B. Hessisches Beamtengesetz, Hessisches Schulgesetz und andere.
Für die durchzuführende Untersuchung wird ein schriftlicher Auftrag der entsprechenden Behörde oder Institution benötigt. Die Amtshandlungen sind gebührenpflichtig.Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2121 +49 (0) 69 8065 2411 Telefax +49 (0) 69 8065 - 2129 E-Mail-Adresse aaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 313 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Eine Terminvereinbarung ist meistens erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Termin zwingend eingehalten werden muss. Bei Verhinderung bitten wir um frühzeitige Mitteilung.
Am Termin erfolgt ein Gespräch über die gesundheitliche Vorgeschichte und die gegenwärtigen Beschwerden, einschließlich einer ärztlichen Untersuchung.
Zuständige Stelle
Stadtgesundheitsamt – Ärztliche Dienstleistungen: Gutachten
Voraussetzungen
Der Dienstort muss in der Stadt Offenbach am Main sein.
Unterlagen
- Auftragsschreiben der Behörde/Institution (falls dem Stadtgesundheitsamt nicht schon vorliegend)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- In Kopie vorliegende medizinische Unterlagen (ärztliche Befunde/Atteste, Behandlungsberichte, Gutachten)
Bitte bringen Sie folgende Formulare ausgefüllt zur Untersuchung mit
- Anamnesebogen und persönliche Erklärung
- Unterrichtung nach § 39 Abs. 3 Hess. Beamtengesetz (nur für Beamte)
- Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Auftraggeber
Gebühren
Die Begutachtung ist kostenpflichtig und richtet sich nach §19 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), Hessisches Verwaltungskostengesetz, der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HSMI)
Zahlungsart
Die Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt oder Barzahlung vor Ort.
Rechtsgrundlagen
§1 Abs. 2 Ziffer 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
§14 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Hessisches Beamtengesetz (HBG)
§10 Pflichtstundenverordnung
§11 Pflichtstundenverordnung
Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung vom 25. Juni 2012, ABl. 7/2012
Hinweise
Eine Terminanfrage kann über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch gestellt werden. Wir benötigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Dienstort
Bei Rückfragen können Sie uns über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten erreichen.
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Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Hildegard Necker Stadtgesundheitsamt - Ärztliche Dienstleistungen: Servicebüro hildegard.neckeroffenbachde Organisationseinheiten