Tourismusbeitrag
Überblick
Die Stadt Offenbach ist ein staatlich anerkannter Tourismusort und kann auf Grundlage des Gesetzes über kommunale Abgaben (Paragraf 13 KAG) einen Tourismusbeitrag erheben. Die Höhe, der beitragspflichtige Personenkreis und weitere Modalitäten sind in der Tourismusbeitragssatzung festgelegt.
Höhe des Tourismusbeitrags: Jede ortsfremde Person, die gegen Entgelt beherbergt wird, muss einen Beitrag von 2 Euro pro Tag zahlen.
Aufzeichnungs- und Meldepflicht: Wer im Erhebungsgebiet der Stadt Offenbach am Main Personen gegen Entgelt beherbergt (Meldepflichtiger), ist verpflichtet, jeden Ortsfremden zur Entrichtung des Tourismusbeitrages anzumelden. Diese Verpflichtung trifft auch die Inhaber von Zeltplätzen, Campingparks und ähnlichen Einrichtungen sowie alle Wohnungsinhaber, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer oder Wohnraum zur Verfügung stellen.
Die Anmeldungen müssen schriftlich über das unter Links und Downloads (siehe unten) zur Verfügung gestellte Formular vorgenommen werden. Zudem muss der Meldepflichtige ein Verzeichnis über die aufgenommenen Gäste führen. Die ausgefüllten Beitragsformulare sind bis zum 15. Tag des auf das Ende eines Kalendervierteljahres folgenden Monats an die Stadt Offenbach zu senden und der Beitrag an die Stadt zu zahlen.
Weitere Infos: Tourismusbeitrag und FAQ
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: aufwandsteuernoffenbachde
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Tourismusbeitrag
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