Immobilienschätzungen
Überblick
Das Ortsgericht ist zuständig, auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert zu schätzen von:
- Grundstücken
- Beweglichen Sachen
- Nutzungen eines Grundstücks
- Rechten an einem Grundstück
- Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind
- Schäden an einem Grundstück und an Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, soweit die Gegenstände sich in seinem Bezirk befinden.
Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der der Stadt Offenbach begrenzt. Liegt ein Grundstück in den Bezirken mehrerer Ortsgerichte, so ist das Ortsgericht zuständig, in dessen Bezirk der größere Teil liegt.
Die Schätzungsurkunden über Grundstücke sollen Angaben enthalten über
- Größe und Bodenwert
- Bauart und Wert der Gebäude
- Wert der besonderen Einrichtungen, die zum Grundstück gehören
- Gesamtwert
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Kontakt
Schätzungen von Immobilien
Ortsgericht
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111