Vaterschaftsanerkennung
Überblick
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht miteinander verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt des Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Beide können zusammen (oder getrennt) beim Jugendamt oder Standesamt vorsprechen.
Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Die Vaterschaftsanerkennung ist machbar:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter.
- zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter beim Jugendamt, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Sollten Sie wenig oder kein Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung ein Dolmetscher notwendig.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Kontakt
Vaterschaftsanerkennung
Jugendamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111