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Stadt Offenbach

Jugendarbeitsschutz

Bescheinigung des Jugendamtes erforderlich bei der Mitwirkung von Kindern im Alter über 6 Jahre bei Theatervorstellungen bis zu 4 Stunden täglich in der zeit von 10 bis 23 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG)

sowie

Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger, bei Film- und Fotoaufnahmen bis zu 3 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr. Bei Kindern über 3 bis 6 Jahre bis zu 2 Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG)

Jugendarbeitsschutz

Jugendamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main

Postanschrift

Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main

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