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Stadt Offenbach

Wohnsitz An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Überblick

Für die An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat die Person zu sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht. Ziehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind um, obliegt Ihnen diese Verpflichtung. Zieht ein Kind hingegen alleine in eine Einrichtung (bspw. ein Kinderheim), so ist der Träger der Einrichtung als Wohnungsgeber zuständig.

Bei einem gemeinsamen Umzug der gesamten Familie genügt es, wenn ein Familienmitglied – unter Vorlage der Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden und der Wohnungsgeberbestätigung aller Familienmitglieder – das Bürgerbüro besucht.

Ziehen Sie nach einer Trennung vom anderen personensorgeberechtigten Elternteil aus der bisher gemeinsam genutzten Wohnung aus oder zieht Ihr Kind von einem Elternteil zum anderen, so benötigen Sie für die Änderung der Hauptwohnung das Einverständnis des anderen Elternteils. Alternativ können Sie eine schriftliche Vereinbarung über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.

Wohnsitz An-, Um- und Abmeldung von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Bürgerbüro

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise