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Stadt Offenbach

Fehlbelegungsabgabe

Im Februar 2022 werden wieder Haushalte auf ihre Verpflichtung hinsichtlich des Fehlbelegungsabgabegesetzes (FBAG) angeschrieben. Überprüft werden Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gemäß den Vorschriften des § 1 FBAG gefördert sind. Es ist zu überprüfen, ob der Haushalt verpflichtet ist, hierfür eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen. Hierzu erhalten die entsprechenden Haushalte einen Erhebungsbogen übersandt. Alle Bewohner, die in der Wohnung wohnen, sind verpflichtet, Auskünfte über ihre Einkünfte zu erteilen.

Überblick

Es wurde ein Gesetz zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe eingeführt. Das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz - FBAG) sieht vor, dass alle Sozialmietwohnungen überprüft werden. Hierzu werden die Mieterinnen und Mieter angeschrieben, um eine Überprüfung der aktuellen Verhältnisse zu erreichen. Besteht eine Abgabepflicht, so zahlen die betroffenen Mieterinnen und Mieter zusätzlich zur Sozialmiete einen Ausgleich an die Stadt Offenbach am Main. Diese Mittel werden dann anteilig wieder für den sozialen Mietwohnungsbau in Offenbach am Main eingesetzt.

Nähere Informationen sind auf der Seite des Ministeriums vorhanden: https://umweltministerium.hessen.de/klima-stadt/fehlbelegungsabgabe (Öffnet in einem neuen Tab)

Wichtiger Hinweis: Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Formularen? Folgende Organisationen helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen: 

Formularhilfe der Caritas in der Kaiserstraße 69, Donnerstag, von 9.30 bis 11.30 Uhr. Die Termine müssen vorher telefonisch unter 069 800640 vereinbart werden.
Stadtteilbüro Mathildenviertel (Krafftstraße 29): Jeden Dienstag 10 bis 11 Uhr (Herr Mark von der Diakonie) und jeden Freitag 9 bis 12 Uhr (Herr Gottwald von der Bürgerhilfe Offenbach);
Stadtteilbüro Lauterborn (Richard-Wagner-Straße 95): Jeden Montag 12.30 bis 14.30 (Herr Mark);
Stadtteilbüro Senefelder Quartier (Herrmannstraße 16): Dienstagnachmittag (Herr Mark).

Fehlbelegungsabgabe

Wohnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Erläuterungen und Hinweise